Schwetzingen. Ab sofort gilt in den Monumenten der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg (SSG) keine Pflicht zum Tragen einer Maske mehr. Dennoch wird den Besucherinnen und Besuchern empfohlen, sich gerade in Innenräumen mit einer FFP2-Maske zu schützen, das teilt am Freitagnachmittag die Verwaltung mit.
Damit schließt sich die Landeseinrichtung vielen anderen Kultureinrichtungen des Landes mit seiner Regelung an. „Dennoch empfiehlt sich, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, gerade in den Innenräumen eine Maske zu tragen, um sich selbst und andere zu schützen“, sagt SSG-Geschäftsführer Michael Hörrmann: „Lediglich in sehr engen Raumsituationen, wie in Schloss Bebenhausen, werden wir die Maskenpflicht aufrechterhalten.“
Museen sind wieder zu sehen
In vielen Monumenten ist nicht nur die kostbare Ausstattung der Innenräume einen Besuch wert. Vielerorts sind auch Museen untergebracht, die einen ganz eigenen Blick auf dieLandesgeschichte ermöglichen. Dazu gehören das Lapidarium mit seinen originalen Sandsteinfiguren und das beliebte Theatermuseum im Residenzschloss Ludwigburg, die dank des Wegfalls der Maskenpflicht wieder öffnen. Die Webseiten der Monumente geben Aufschluss über die geltenden Bestimmungen. zg