Der Verlust des Führerscheins, im Amtsdeutsch: der Fahrerlaubnis, ist für Jedermann schmerzhaft. Schließlich ist der Entzug mit zum Teil erheblichen Einschränkungen, insbesondere einer lieb gewonnenen Mobilität verbunden. Daher ist der Verlust der Fahrerlaubnis an klare und nicht unerhebliche rechtliche Voraussetzungen gebunden, erfordert also ein gravierendes Fehlverhalten des Betroffenen. Die damit verbundene „Auszeit“ sollte allerdings nicht als Strafe gesehen, sondern dazu dienen, sich selbstkritisch zu hinterfragen. Dazu gehört jedoch zu allererst, die damit verbundenen Umstände zu akzeptieren.
Dem Angeklagten im vorliegenden Fall fiel dies offensichtlich sehr schwer. So bedurfte es mehrerer Jahre, einer Fülle von weiteren Verurteilungen und insbesondere einem Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt, damit es zu einem Umdenken kam.
Bleibt zu hoffen, dass die neuen Erkenntnisse bei ihm von Dauer sind und sich die abschließenden Worte der Vorsitzenden Richterin erfüllen.
Schließlich sollten Gefängnisaufenthalte den sogenannten „schweren Jungs“ vorbehalten bleiben. Das Urteil des Amtsgerichts ist daher durchaus begrüßenswert und wird vom Angeklagten hoffentlich als Chance, vielleicht die Lletzte verstanden.
Knast nur für „schwere Jungs“
Heinz-Günther Fischer über ein Urteil, das als Chance zu sehen ist