Zur Berichterstattung über Barriere-freiheit und Sicherheitsfragen wird uns folgende Meinung geschrieben:
Wir kommen Ihrer Anregung, in unserer Stadt für Sicherheit und Barrierefreiheit zu sorgen, gern nach und nennen drei Schwerpunkte. Neben einer Baustelle in der Schubertstraße ist die Zufahrt (öffentlich-rechtlicher Weg) zum Haus Nummer 7a stark beschädigt; gerissen und abgesackt. Die Straße ist nur mit äußerster Vorsicht begehbar und nicht mehr befahrbar.
Im Zusammenhang mit der Baustelle wurde ein Teil der Schubertstraße gesperrt und in einen Fußweg umgewidmet. Dieser Fußweg entspricht jedoch nicht den Vorschriften eines Fußwegs. Das Begehen ist nämlich nicht nur für Gehbehinderte sehr mühsam und riskant.
So ist eine vernünftige Zufahrt (öffentlich-rechtlicher Weg) zeitnah wieder herzustellen und die Beschilderung sowie die Bodenverhältnisse den neuesten geltenden Vorschriften beziehungsweise Richtlinien für Gehwege zu prüfen und anzupassen. So sprach mich neulich eine Kundin aus Schwetzingen an, die beklagte, dass ihr rollstuhlgebundener Mann keine Genehmigung für eine Rampe am Haus erhält.
Im Übrigen finde ich es sehr gut, dass die Stadtverwaltung Schwetzingen hier eine solche Stelle eines Behindertenbeauftragten einrichten will. Doch gibt es nicht nur Gehbehinderte. Auch habe ich leichte Zweifel, ob diese neu besetzte Stelle dann wirklich zuständig ist für die Probleme Schwerbehinderter. Das wage ich aus jahrelanger schmerzhafter Erfahrung zu bezweifeln. Zuständig sind in Behörden in diesem Bereich immer andere Stellen.
Klaus Fechner, Schwetzingen