In der Anne-Frank-Straße plant ein Bauherr die Errichtung eines Einfamilienhauses samt Garage. Ein Vorhaben, dass nicht in allen Punkten mit dem dort geltenden Bebauungsplan „Hockenheimer Flur I, 2. Änderung“ übereinstimmt, weshalb der Gemeinderat in seiner Januar-Sitzung einigen Ausnahmen zustimmen sollte. Beispielsweise hat sich der Bauherr für ein Walmdach entschieden. Solche Dächer sind
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