Altlußheim. Nicht einverstanden sind Verwaltung und Gemeinderat mit der Entwicklung, die ein Grundstück im Außenbereich, am Lußhof, direkt an den Rhein angrenzenden, genommen hat: Rund um das ehemalige Fähr- und Zollhaus, heute denkmalgeschützt, und ein zweigeschossiges Wohnhaus wurden verschiedene Nebenanlagen gebaut und Erweiterungen vorgenommen. Allesamt ohne Genehmigung.
Vor über drei Jahren war die Bauherrin aufgefordert worden, einen Bauantrag einzureichen. Eine Forderung, der sie nun mit sieben Bauanträgen nachkam. Bürgermeister Uwe Grempels stellt dazu fest, dass das Grundstück keine notwendige Privilegierung genießt, wie die Landwirtschaft. Obendrein befinde es sich im Wasserschutz-, Landschafts- und Vogelschutzgebiet und sei Überschwemmungsgebiet. Und letztlich, so Grempels, sehe der Flächennutzungsplan an dieser Stelle keine Wohnbebauung vor.
Da die Verwaltung eine Splittersiedlung im sensiblen Außenbereich befürchtet, betonte der Bürgermeister, dass den Bauanträgen nicht zugestimmt werden könne. Der Gemeinderat teilt diese Sicht und schloss sich einhellig der Sitzungsvorlage an. Friedbert Blaschke (FWV) äußerte obendrein seinen Unmut darüber, wie mit den historischen Gebäuden umgegangen werde. Es sei eine Sünde, dass das Sammelsurium von Nebenanlagen nicht verhindert wurde.