Brühl. Nicht unbedingt die besten Karten hatte eine Hauseigentümerin aus dem Waldweg auf der Hand, um eine baurechtliche Kuh vom Eis zu bekommen. Ohne Genehmigung hatte sie in ihrem Anwesen einige Veränderungen vorgenommen, für die sie nun nachträglich im Technischen Ausschuss das kommunale Einvernehmen beantragte.
In einem Nebengebäude, das in den 1960er Jahren als Waschküche direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn genehmigt worden war, hatte sie einen Fahrradabstellraum eingerichtet, außerdem wurden die Waschräume in eine Wohnnutzung umgestaltet. Sie hat das Gebäude aufgestockt, um ein Kinderzimmer im Obergeschoss mit Balkon einzurichten und ein Pultdach gebaut. Rechtlich gesehen wurde damit aus der ursprünglichen Nebennutzung des Gebäudes eine Hauptnutzung, wie es behördensprachlich heißt.
„Die Gemeindeverwaltung ist der Ansicht, dass es in unmittelbarer Umgebung keine vergleichbare Bebauung mit Wohnnutzung in zweiter Reihe gibt und im Besonderen nicht an der Grundstücksgrenze“, erklärte Bürgermeister Dr. Ralf Göck und riet dem Technischen Ausschuss, das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung und zur baulichen Erweiterung nicht zu erteilen.
Es folgte eine Ablehnung des Bauantrags in Bausch und Bogen. „Das Anwesen hat uns in den vergangenen Jahren immer wieder wegen Beschwerden ordnungstechnischer Art beschäftigt“, erinnerte Hans Faulhaber (CDU). Er verwies auf Anzeigen wegen Ruhestörung und den Vorwurf, dort würde eine nicht genehmigte Pension betrieben. Zusammen mit den Einsprüchen der Nachbarn kam für seine Fraktion daher nur ein Nein zum Antrag in Frage. Klaus Pietsch (FW) schloss sich dieser Einschätzung an und fügte noch den Aspekt hinzu, dass man dort keinen Präzedenzfall schaffen wolle. Roland Schnepf (SPD) forderte, dass die Verwaltung kontrolliere, dass dieses Gebäude nicht mehr bewohnt wird, wenn, wovon er ausgehe, das Baurechtsamt des Landkreises der Ablehnung folge.
Und auch Dr. Peter Pott (GLB) brachte die Meinung seiner Fraktion zum Ausdruck, dass dieses Gebäude nicht wie beantragt genutzt werden könnte – die Ablehnung erfolgte demnach einstimmig.
Und noch ein zweites Haus, das in Rohrhof wegen Beschwerden immer wieder auf sich aufmerksam gemacht hatte, wurde in der Sitzung angesprochen. In der Lindenstraße wurde einem Eigentümer vorgeworfen, aus seinem Dreifamilienhaus eine Pension mit sechs Appartements gemacht zu haben. Umbaupläne waren bei Baurechtsamt in Heidelberg eingereicht worden, doch wurde der Antrag vom Bauherren nun wieder zurückgezogen, wie Göck informierte.
Auch in diesem Gebäude forderte der Rat nun behördliche Kontrollen, ob die baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden. ras