Eppelheim. In diesem Jahr finden die Wahlen der ehrenamtlichen Schöffen in Strafsachen sowie die Wahl der Jugendschöffen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 statt. Die Städte und Gemeinden sind aufgerufen, interessierte Bürger für diese ehrenamtliche Tätigkeit vorzuschlagen. Bei der Wahl sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Herkunft angemessen berücksichtigt werden. Das Schöffenamt verlangt Unparteilichkeit und Urteilsvermögen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafprozessen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Sie wirken sowohl am Urteil als auch an allen anderen Entscheidungen über das Verfahren im Lauf einer Hauptverhandlung mit. Schöffen sind Vertreter des Volkes und sollen durch das Ehrenamt dazu beitragen, dass das Vertrauen in die Justiz erhalten bleibt.
Voraussetzungen erfüllen
Gesucht werden engagierte Bürger, die mit Wohnsitz in Eppelheim gemeldet sind. Die Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zum Amt eines Schöffen sollen laut Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) keine Personen werden, die bei Beginn der Amtsperiode am das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden, Menschen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden, Bürger, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Stadt Eppelheim wohnen, aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind, Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer sowie auch Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.
Nicht wählbar sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind sowie Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Bewerber für das Amt eines Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Jetzt bewerben
Bewerbungen unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Bewerbungsformulars können noch bis zum 31. März bei der Stadt Eppelheim, Hauptamt, Schulstraße 2, 69214 Eppelheim, schriftlich eingereicht werden. Das Bewerbungsformular kann unter Telefon 06221/79 41 19 angefordert werden. zg