Eppelheim. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte die Aufstellung eines Teillärmaktionsplans für die Grenzhöfer Straße und für die Wieblinger Straße im Bereich zwischen Hildastraße und Schubertstraße und dem Ortseingang im Eppelheimer Gemeinderat beantragt. Ziel sollte die durchgängige Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern sein. In der jüngsten Sitzung erläuterte Isabel Moreira da Silva das Anliegen.
Die Verkehrsbelastung habe in diesem Bereich zugenommen, daher sei von einer hohen Lärmbelastung für die Anwohner auszugehen. Die Verwaltung solle zudem für die Schwetzinger Straße ab Einmündung Clara-Schumann-Straße prüfen, „ob die Geschwindigkeit ohne weitere Maßnahmen bis zur Ortseinfahrt gesenkt werden kann“. Die Ortsstraße sei bereits Teil des ersten Lärmaktionsplans gewesen.
Jürgen Geschwill (SPD) sah die positiven Auswirkungen einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. „Durch einen Flickenteppich verschiedener Tempobeschränkungen hätten wir unseren Anspruch, die Lebensqualität in ganz Eppelheim zu steigern, verfehlt“, meinte er und stellte den Antrag, die Verwaltung solle sich über die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ informieren und dem Gemeinderat berichten.
„Der Verkehrslärm in Eppelheim muss eingedämmt werden“, forderte auch Trudbert Orth (CDU/FDP). Der Antrag sei „jedoch wieder eine Herausnahme eines Teils des Verkehrsgutachtens“. Teile des Gutachtens würden „nach Gutdünken umgesetzt, das große Ganze wird jedoch vergessen“. Tempo 30 nütze nur, wenn es überwacht werde. „Um eine Verminderung des Lärms zu erreichen, ist uns jede Untersuchung wichtig“, so Orth.
Für Bernd Binsch (Eppelheimer Liste) war es „nur logisch, dass weitere Straßenabschnitte mit Tempo 30 umgesetzt werden und hierzu ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben wird“. Verkehrslärm sei gesundheitsschädlich, durch eine Geschwindigkeitsreduzierung erhöhe sich die Verkehrssicherheit. Der Beschlussvorschlag ging einstimmig durch. Für die Schwetzinger Straße wird eine Reduzierung auf Tempo 30 geprüft. Die Verwaltung informiert sich beim Deutschen Städtetag.
Bebauungsplan wird geändert
Einstimmig genehmigte das Gremium eine Änderung des Bebauungsplans „Justus-von-Liebig-Straße“. In dem Planungsgebiet im Süden der Stadt beabsichtigt ein privater Eigentümer auf einem unbebauten Grundstück die Errichtung eines Wohnhauses. Der Bebauungsplan beschränkt die überbaubare Grundstücksfläche durch Baulinien, auf denen gebaut werden müsste. Das geplante Vorhaben tritt jedoch in einem Teilbereich von der südlichen Baulinie um fünf Meter zurück, führte Bauamtsleiter Michael Benda aus.
Deshalb müsse der Bebauungsplan für den Teilbereich neu gefasst werden. Dem Antrag von Christa Balling-Gündling (Grüne), in den Bebauungsplan mit aufzunehmen, dass Carports begrünt werden sollen und auf jedem Grundstück mindestens ein Baum gepflanzt werden muss, stimmte die Verwaltung zu.