Kultur - Restaurant Rondeau ist davon auch betroffen

2G-Regelung in Pumpwerk und Stadthalle

Von 
Vanessa Schwierz
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Die Stadthalle sowie das Pumpwerk in Hockenheim stellen ihre Einlassregeln ab 1. November auf 2G um. © Schwierz

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert, sie ist am Freitag, 15. Oktober in Kraft getreten. Das dreistufige Warnsystem (orientiert sich an Auslastung der Intensivstationen) mit Basis-, Warn- und Alarmstufe gilt weiterhin. Neu ist allerdings das 2G-Optionsmodell. Damit können Einrichtungen mit Besuchsverkehr seit 15. Oktober in der Basisstufe selbst entscheiden, ob ein Eintritt unter 2G (geimpft, genesen) oder 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) möglich ist.

Bei einer Entscheidung für das 2G-Modell sind auch wieder größere Veranstaltungen ohne Maskenpflicht und Abstandsregeln erlaubt. Bisher lag die Obergrenze für Großveranstaltungen bei maximal 25 000 Besuchern unter 3G-Bedingungen. In der Warn- und Alarmstufe werden die Regeln dann durch eine PCR-Testpflicht beziehungsweise durch ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für ungeimpfte Personen ergänzt (2G), wie in der Corona-Verordnung des Landes zu lesen ist.

Gültig ab 1. November

Die Stadthalle und das Pumpwerk gehören zu solchen Einrichtungen. Bei internen Gesprächen wurde darüber gesprochen, welches Modell man in der Zukunft fahren wolle. Die Entscheidung ist gefallen. Der Besuch einer Kulturveranstaltung in Stadthalle oder Pumpwerk sowie der Besuch des Stadthallen-Restaurants Rondeau ist ab Montag, 1. November, nur noch als geimpfte oder genesene Person möglich. „Wir glauben, dass dies die richtige Entscheidung ist“, sagte Stadthallen-Geschäftsführer Rainer Weiglein stellvertretend für beide Institutionen. Da man einheitlich sein und nicht für Verwirrung sorgen wollte, werde dies auch das Rondeau betreffen.

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Was zu dieser Entscheidung führte? „In den Kulturveranstaltungen spürte ich das Unverständnis der Menschen, dass sie mit Maske an ihren Plätzen sitzen müssen“, erläuterte Weiglein, der auch selbst damit im Privaten Erfahrungen gemacht habe. „Das ist kein vernünftiges Kulturerlebnis“, betonte er.

Man müsse nun sehen, was die Zeit bringt. Auch ein nach- und feinjustieren könne möglich sein. Man müsse die Corona-Verordnung immer im Blick haben und entsprechend reagieren.

Redaktion Redakteurin mit Schwerpunkt Online, aber auch Print

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