Ihre Sachkompetenz in Sachen Erben und Testament bewiesen die beiden Rechtsanwälte Jan Gehrlein und Torsten Trauth der Hockenheimer Kanzlei Dr. Beisel, Gehrlein und Kollegen bei der Veranstaltung der CDU unter dem Titel „Richtig vorsorgen – zu Lebzeiten und für den Todesfall“. Gut 80 Besucherinnen und Besucher folgten der Einladung und mehr als einmal musste das Team des Stadthallenrestaurants „Rondeau“ neue Stühle bringen, um den Besucherandrang zu bewältigen.
Obgleich es das Ansinnen vieler sei, das zu Lebzeiten erschaffene Vermögen möglichst konfliktarm an die nächste Generation weiterzugeben, hätten nahezu Dreiviertel der Deutschen keine Regelungen für den Erbfall getroffen, schilderten die Fachanwälte für Erbrecht. Anhand einer Vielzahl von Beispielen zeigten sie auf anschauliche Art und Weise verschiedene Möglichkeiten auf, das „richtige“ Testament für die eigene Familie zu gestalten, um Erbstreitigkeiten, Prozesskosten, hohe Erbschaftsteuern und erhebliche Vermögensverluste zu verhindern.
Auf großes Interesse stieß neben dem Überblick, Vermögensübertragungen zu Lebzeiten durchzuführen und über damit verbundene steuerliche Gesichtspunkte, der rechtliche Rat der Experten, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass zeitweise oder dauerhaft die eigenen Angelegenheiten nicht selbst geregelt werden können.
Zweiter Termin wegen Nachfrage
Das sehr interessierte Publikum nutzte die Gelegenheit zu einer Vielzahl von Fragen, ehe CDU-Vorsitzender Patrick Stypa nach gut zwei Stunden den offiziellen Teil der Veranstaltung mit einem Präsent aus nachhaltigen und lokalen Produkten beendete. Im Anschluss nutzten die Teilnehmer die Möglichkeit, direkt mit den beiden Fachleuten einzelne Problemfelder und Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren. Aufgrund der großen Nachfrage bietet die Kanzlei Dr. Beisel, Gehrlein und Kollegen einen weiteren Vortrag an für Mittwoch, 11. Mai, um 18.30 Uhr im Stadthallenrestaurant „Rondeau“.
Zur besseren Planbarkeit des Vortrags auch im Hinblick auf die noch geltenden Hygienevorschriften wird darum gebeten, sich unter www.gehrlein-kanzlei./erbrecht für den Vortrag anzumelden. Alternativ wird um telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 07272/9 59 60 oder per E-Mail unter www.gehrlein-u-kollegen.de gebeten. Im Anschluss an den Vortrag wird bei einem Imbiss Zeit für persönliche Rückfragen sein. zg/ps