Die Anpassung der Grundsteuer durch den Bund bereitet vielen Bürgern Kopfzerbrechen. Da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuerberechnung als nicht verfassungsgemäß eingestuft hat, ist nun eine Neuberechnung notwendig. Bisher wurden Bebauungen und Veränderungen an der Bebauung ebenfalls mit in den Grundsteuersatz mit einbezogen, dies ist nun nicht mehr der Fall – die Grundsteuer
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