Eine verbesserte Verkehrssituation und mehr Parkplätze am Rathaus – das sind die Effekte, die sich der Fachbereich Bauen und Wohnen von der Einführung der Einbahnstraßenregelung in der Rathausstraße im Abschnitt zwischen der Oberen Hauptstraße und der Ottostraße verspricht.
Die Einbahnstraßenregelung eröffnet die Möglichkeit, Schrägparkplätze einzurichten und dadurch ein zusätzliches Parkraumangebot zu schaffen, heißt es in der Vorlage. Zudem seien Zonierungen für die unterschiedlichen Nutzungen (Fahrradabstellflächen, Grünflächen, Aufenthaltsflächen und Pkw-Stellplätze) möglich, was eine qualitätsvolle Gestaltung erwarten lasse.
Daraus ergebe sich eine Erweiterung der bestehenden Einbahnstraße zwischen Ottostraße und Kirchenstraße. Das Radfahren entgegen der Fahrtrichtung soll gestattet werden.
Einbahnstraßen stoßen bei ihrer Einführung nicht immer auf spontane Gegenliebe. Das haben die Regelungen im Zusammenhang mit der Sperrung der Oberen Hauptstraße für deren Ausbau gezeigt. Die Umleitungsstrecken in den engeren Straßen des Stadtkerns sind seitdem nur in eine Richtung befahrbar. In der Gemeinderatssitzung zeigte sich allerdings, dass viele Anwohner die aktuelle Regelung gerne beibehalten würden.