Schwetzingen/Hockenheim. Das Land Baden-Württemberg setzt damit den letzten Bund-Länder-Beschluss um. Wichtigste Änderung: Im öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffe und Seilbahnen, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und Bahnhofs- und Flughafengebäude müssen medizinische Masken und FFP2-Masken getragen werden. Das gilt auch für Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktiker sowie Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Auch Supermärkte dürfen nur noch mit diesen Masken betreten werden, ebenfalls Arbeitsorte und Kirchen.
Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist nur noch mit FFP2-Maske beziehungsweise KN95- oder N95-Masken erlaubt.
Die Übersicht über die neuen Regeln gibt es hier.