Ketsch. Zur Minimierung des Infektionsrisikos und zur Einhaltung der bestehenden Hygiene-, Desinfektions- und Abstandsregelungen gelten im Rathaus folgende Auflagen, teilt die Verwaltung mit:
Die Bürger müssen bei ihrem Besuch im gesamten Rathausgebäude eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen.
Beim Betreten des Rathauses sollten die Hände desinfiziert werden. Hierfür steht im Eingangsbereich ein Handdesinfektionsmittel bereit.
Bei Unwohlsein oder Fieber darf kein Termin im Rathaus wahrgenommen werden.
Im gesamten Rathausgebäude muss zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden.
Eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter – telefonisch oder per E-Mail – möglich.
Im Büro eines Sachbearbeiters darf sich immer nur ein Besucher aufhalten, um den Mindestabstand wahren zu können.
Wenn die Möglichkeit besteht, sollte auf eine Barzahlung verzichtet werden. Deshalb bitte bereits im Vorfeld prüfen, ob zur Überweisung anstehende Forderungen vorliegen.
Zur Sicherstellung des Rathausbetriebes wird in zwei Schichten gearbeitet. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass nicht alle Mitarbeiter jederzeit telefonisch erreichbar sind. Sämtliche Anliegen werden jedoch entgegengenommen und zeitnah bearbeitet. gvk