Ketsch. Die Bewerbungsfrist ist letzte Woche abgelaufen, sechs Frauen und Männer wurden als Kandidaten für die Bürgermeisterwahl in Ketsch offiziell bestätigt. Jetzt stehen auch die Regularien für die offizielle Kandidatenvorstellung der Gemeindeverwaltung in der Rheinhalle in Ketsch am Donnerstag, 28. April, um 19 Uhr, fest. In einer Pressemitteilung aus dem Rathaus heißt es dazu: Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg eröffnet die Möglichkeit, dass die Gemeinde den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern Gelegenheit geben kann, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. In öffentlicher Sitzung am 13. Dezember hat der Gemeinderat die Durchführung einer solchen Kandidatenvorstellung beschlossen. Mit diesem Beschluss hat der Gemeinderat auch nachfolgende organisatorische Regularien für einen ordnungsgemäßen Ablauf festgelegt.
Moderation: Der Vorsitz und die Moderation der Kandidatenvorstellung obliegen dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, dem bisherigen Bürgermeister Jürgen Kappenstein, der ja nicht mehr kandidiert. In seinem Verhinderungsfall seinem Stellvertreter Michael Seitz.
Vorstellung: Zu Beginn der Kandidatenvorstellung wird jedem Bewerber die Gelegenheit gegeben, sich in einer Rede persönlich vorzustellen. Die Redebeiträge erfolgen in der Reihenfolge der Bewerber auf dem Stimmzettel (Eingang der Bewerbungen) und haben eine maximale Länge von je 15 Minuten. Für ihren Redebeitrag werden die Bewerber nacheinander in den Saal gebeten.
Bürgeranfragen: Im Anschluss an die persönliche Vorstellung der Bewerber besteht Gelegenheit, an die Bewerber Fragen zu stellen. Hierbei gelten folgende Regeln: Nur Bürger aus Ketsch haben ein Fragerecht. Jeder Bürger kann zunächst nur eine Frage stellen. Für jede weitere Frage muss er sich wieder an die Frageschlange anstellen. Insgesamt dürfen nicht mehr als drei Fragen von einer Person gestellt werden. Die Frage kann an einzelne oder an alle Bewerber gerichtet werden. Je Fragestellung steht den Bürgern maximal eine Minute zur Verfügung.
Die Antworten: Für die Beantwortung der gestellten Frage stehen pro Bewerber und pro Frage maximal zwei Minuten zur Verfügung. Eine Diskussion zwischen Bürgern und Bewerbern sowie zwischen den Bewerbern untereinander ist nicht zulässig. Die genannten Zeitbegrenzungen werden vom Vorsitzenden überwacht.
Da die Teilnahme an der Veranstaltung und das Fragerecht auf die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde beschränkt sind sowie aufgrund der begrenzten Platzzahl in der Rheinhalle, erfolgt bei der Veranstaltung eine Zutrittskontrolle. Bürger, die an einem Besuch interessiert sind, müssen sich vorab eine Teilnahmekarte besorgen, die am Eingang der Rheinhalle vorzulegen ist. Ohne Teilnahmekarte erfolgt kein Einlass. Die Karte ist zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus beim Einwohnermeldeamt, Zimmer 122, erhältlich. Die Ausstellung erfolgt nur für Bürgerinnen und Bürger persönlich (keine telefonische Reservierung!) beziehungsweise bei Beantragung für Dritte mit Vorlage einer entsprechenden Vollmacht. Eine Terminvereinbarung zur Abholung der Teilnahmekarte ist nicht nötig.
Um möglichst vielen Bürgern die Teilnahme zu ermöglichen, erfolgt in der Rheinhalle eine Regelbestuhlung (1100 Plätze). Die Gemeindeverwaltung empfiehlt daher auch am Platz das Tragen einer medizinischen oder einer Atemschutzmaske (FFP2) sowie die Einhaltung eines Abstandes von 1,5 Metern auf den Wegen. jüg