Plankstadt. Wie verfährt man mit den Kindergartengebühren, nachdem die Betreuungseinrichtungen wegen des Lockdowns nur im Notbetrieb geöffnet sind? Dieses Thema verhandelte der Gemeinderat in seiner Sitzung. Die Gemeindeverwaltung hatte bereits vor einigen Wochen in einer Pressemitteilung angekündigt, dass der Einzug für die Elternbeiträge für den Monat Januar in Abstimmung mit den konfessionellen und freien Trägern ausgesetzt ist. Das war dann auch für den Februar vorerst so gehandhabt worden. Diese Empfehlung hat der Gemeinde- und Städtetag den Kommunen gegeben.
Durch die Aussetzung der Gebühren entgehen der Gemeinde pro Monat Einnahmen in Höhe von rund 98 000 Euro. Das setzt sich zusammen aus 64 000 Euro bei den Kindergärten, 18 000 Euro bei den Krippen, 13 000 Euro bei der Kernzeitbetreuung an den Schulen und 3000 Euro bei der Kindertagespflege. Das Land Baden-Württemberg hat mit einem Schreiben von Ministerpräsident Winfried Kretschmann angekündigt, den Kommunen 80 Prozent der Einnahmeausfälle auf Basis von Durchschnittssätzen zu ersetzen – und zwar mit eigens dafür bereitgestellten zusätzlichen Mitteln. Seit diesem Montag befinden sich die Kinderbetreuungseinrichtungen im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, sind also geöffnet. Als Entgegenkommen für die Eltern sollen die Gebühren für den gesamten Monat Februar und auch die Gebühren für den Januar in Gänze entfallen.
Mit Januarbeitrag verrechnen
Zur Vereinfachung der Abwicklung schlägt die Verwaltung vor, den Märzbeitrag in allen Einrichtungen nicht einzuziehen, sondern mit dem bereits eingezogenen Januarbeitrag zu verrechnen. Die Nutzung der Einrichtungen vom 22. bis 26. Februar wird damit für die nicht notbetreuten Kinder gebührenfrei gestellt. Dies gilt ausdrücklich nur bei Nicht-inanspruchnahme einer Notbetreuung. Damit soll den Eltern die vergangene Betriebsschließung vom 16. bis 23. Dezember entsprechend rückvergütet werden. Bei der Kernzeitbetreuung in den Grundschulen wird der Märzbeitrag ebenfalls nicht eingezogen. Hier steht noch nicht fest, wann genau die Grundschulen wieder den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen aufnehmen können.
Bereits nach dem ersten Lockdown und der Schließungen der Einrichtungen hatte der Gemeinderat über das Thema verhandelt. Damals sollte das Inanspruchnahme-Prinzip angewendet werden, das die Verwaltung auch bei der jetzigen Schließung seit dem 10. Januar vorschlägt. Das bedeutet, Elternbeiträge für Kinder, die in der Notbetreuung oder der erweiterten Notbetreuung oder aufgrund sonstiger Regelungen wie einem eingeschränkten Regelbetrieb betreut werden, sollen entsprechend der täglichen Inanspruchnahme in Rechnung gestellt werden. Dabei sollen grundsätzlich 20 Öffnungstage pro Monat unterstellt werden.
Kosten laufen weiter
Ein Beispiel: Wird ein Kind dienstags und donnerstags in drei Wochen des Monats betreut, beträgt der Beitrag für diesen Monat sechs Zwanzigstel des regulären Monatsbeitrags. Alle Beiträge ab dem 10. Januar sollen für die Kinder, die die Einrichtung an keinem Tag eines Monats besuchen konnten, bis zum Ende der Schließungen erlassen werden.
Die Gemeindeverwaltung gibt bei der Entscheidung zu bedenken, dass durch das Aufrechterhalten der Notbetreuung und der Weiterbeschäftigung des Personals auf Seiten der Träger alle Kosten weiterlaufen. Aus der kommunalpolitischen Entscheidung über die Gebührenerstattung ergibt sich Erstattungsanspruch der Eltern, diese Entscheidung kann also nicht rechtlich zwingend verlangt werden.
Die Entscheidung des Gemeinderats für den Erlass der Gebühren erfolgte einstimmig. grö