Corona hatte uns und unser gesellschaftliches Leben lange und sehr umfassend bestimmt mit vielen Einschränkungen und dem Verzicht auf Liebgewordenes. Darüber hinaus konnte man über manche gesetzlichen Vorgaben und deren Sinnhaftigkeit durchaus geteilter Meinung sein.
Dass jedoch die Covid-Impfung zumindest in der breiten Masse ein wesentliches Standbein bei der Bekämpfung der Pandemie darstellte, dürfte unstrittig sein.
Ein vollständiger Impfschutz ermöglichte es darüber hinaus jedem Einzelnen, sich wieder umfangreich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Der Impfnachweis war daher begehrt, auch wenn man der Impfung skeptisch oder gar ablehnend gegenüberstand. Die Versuchung, sich gegebenenfalls ein gefälschtes Impfzeugnis zu beschaffen, war somit groß. Dieser Versuchung nachzugeben ist menschlich ein Stück weit verständlich und dennoch nicht hinnehmbar.
Allerdings ist der vorliegende Fall eben gerade nicht so gelagert. Hier hat der Angeklagte nicht nur für sich, Frau und Kind gefälschte Dokument genutzt. Er befand sich zudem im Besitz weiterer Fälschungen. Da aber der Eigenbedarf gedeckt war, kann sich jeder vorstellen, wofür die weiteren Exemplare vorgesehen waren. Der Urteilsspruch, auch in dieser Höhe, war daher durchaus angemessen.