Im Herbst ist es das Laub, im Winter Schnee sowie Eis und im Sommer ist es die wuchernde Vegetation, die Grundstückseigentümern Arbeit verursachen. So schön das austreibende Grün der Hecken und Sträucher auf dem Grundstück ist, so ärgerlich ist für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer ein zugewachsener Gehweg oder unübersichtliche Kreuzungen und durch Zweige verhängte Verkehrsschilder oder Straßenlaternen.
Solche Situationen können auch zu erheblichen Gefahren führen, etwa wenn Fußgänger oder Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln müssen oder über Pflanzentriebe stürzen, schreibt die Stadt Schwetzingen. Uneinsichtige Kreuzungsbereiche und ein nicht ausreichendes Sichtfeld bergen für motorisierte Verkehrsteilnehmer erhebliche Gefahren. Daher bittet die Stadt alle Grundstückseigentümer, die Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass die Gehwegbereiche frei bleiben. Dazu müssen Hecken gegebenenfalls bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Das ist auch in den Sommermonaten erlaubt. Der Rückschnitt gilt auch für die lichte Höhe, die bis zu 2,20 Meter über dem Gehweg beträgt. zg