Schwetzingen/Heidelberg/Mannheim. Wer gedacht hat, mit dem Urteil vom Verwaltungsgericht in Mannheim, das die landesweite Ausgangssperre in Baden-Württemberg von 20 bis 5 Uhr gekippt hat, sei die Sache komplett vom Tisch, der hat sich getäuscht. Noch heute, Donnerstagabend, werden sowohl der Kreis Karlsruhe, als auch der Rhein-Neckar-Kreis, der Neckar-Odenwald-Kreis und die Stadt Mannheim neue nächtliche Ausgangssperren erlassen. Grund sei die Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 in diesen Bereichen. Lediglich die Stadt Heidelberg schert da aus. Sie sieht mit Inzidenzwerten unter 35 pro 100 000 Einwohner keinen Grund mehr, die Bürger nachts unter Verschluss zu halten. Im Kreis Karlsruhe wird die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr gelten, die anderen Kreise beraten derzeit noch über die Uhrzeit.
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat nach der Aufhebung der landesweiten Ausgangsbeschränkungen zum 11. Februar 2021 per Erlass verfügt, dass die Gesundheitsämter vor Ort nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umsetzen müssen.
Die Landräte Stefan Dallinger und Achim Brötel sowie Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz halten es für wichtig, dass die Maßnahmen, die vom Sozialministerium verfügt wurden, in der Region einheitlich umgesetzt werden. Leider ende die Einheitlichkeitaufgrund der unterschiedlichen Landesregelungen aber an den jeweiligen Landesgrenzen, was das Verständnis und die Akzeptanz mindere.
Hier gibt es die Allgemeinverfügung für den Rhein-Neckar-Kreis.