Verbraucherschutz

Neue Grundsteuer: Schnell handeln

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung für Haus- und Grundstücksbesitzer ist beendet. Haus & Grund empfiehlt, bei Fehlern Einspruch einzulegen.

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zg
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Wer Fehler im neuen Grundsteuer-bescheid entdeckt, sollte nicht lange fackeln und Einspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat.

Schwetzingen/Region. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung für Haus- und Grundstücksbesitzer in Baden-Württemberg ist abgelaufen, die ersten Haushalte haben ihre Bescheide vom Finanzamt erhalten. Wer darin Fehler entdeckt oder grundsätzlich an der Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuer zweifelt, muss schnell handeln und Einspruch einlegen. „Die Eigentümer sind extrem verunsichert und bei uns häufen sich täglich die Nachfragen“, sagt Wolfgang Reineke, Vorsitzender des Verbands Haus & Grund.

Tatsächlich handelt es sich um zwei Bescheide, die den Immobilienbesitzern zugehen, den „Grundsteuerwertbescheid“ und den „Grundsteuermessbescheid“. Auf beiden Bescheiden ist eine Frist für einen Einspruch von einem Monat vermerkt. Lässt man diese Frist verstreichen, werden die Bescheide bestandskräftig. Die Daten gehen dann an die Gemeinde, die sie als Grundlage nimmt, um die Grundsteuer zu berechnen, die ab 2025 fällig wird.

Haus & Grund empfiehlt, gegen beide Bescheide Einspruch einzulegen, wenn Daten auf dem Grundsteuerwertbescheid oder auf dem Grundsteuermessbescheid falsch sind – also beispielsweise Adresse, angegebene Grundstücksart, Grundstücksgröße, Bodenrichtwert oder Eigentümer nicht stimmen. Sei es, weil das Finanzamt die Daten falsch erfasst hat oder der Grundstückseigentümer falsche Angaben gemacht hat.

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Von
Valerie Gerards
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Haus & Grund, aber auch Verbände wie der Bund der Steuerzahler haben zudem grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die neue Grundsteuer und klagen dagegen.

Hebesätze werden noch festgelegt

„Unser Argument“, so Vorsitzender Reineke, „die Grundstücksbesitzer wissen jetzt noch gar nicht, wie hoch ihre Grundsteuer sein wird“. Denn das hängt maßgeblich von den Hebesätzen der Kommunen ab und die werden erst noch festgelegt. Die Bescheide des Finanzamts sind dann jedoch bereits bestandskräftig. Im Rechtsstaat gilt aber ein sogenanntes Bestimmungsgebot, und das besagt: Der Bürger muss erkennen, welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten ergeben.

Ein weiteres Argument: In Baden-Württemberg spielt maßgeblich die Grundstücksgröße eine Rolle für die Berechnung der Grundsteuer und nicht das darauf stehende Gebäude. „Hier geht es um die Frage, ob Ungleiches gleichbehandelt werden darf. Ob also ein Eigentümer mit einem kleinen Häuschen dieselbe Grundsteuer zahlen muss wie die Eigentümer einer großen Villa“, erläutert Reineke weiter.

Wie geht es nach einem Einspruch weiter? Das Wichtigste: Der Bescheid wird dadurch nicht bestandskräftig. Die Finanzämter müssen ihn neu prüfen. Ist zum Beispiel tatsächlich ein Fehler in den übermittelten Daten, wird dieser korrigiert und der Steuerpflichtige bekommt einen neuen Bescheid.

Nennt man dagegen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit als Grund, gehen die Verbände davon aus, dass das Finanzamt den Einspruch zurückweisen wird. Denn solange keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorliegt, dass die Normen verfassungswidrig sind, ist die Finanzverwaltung an geltendes Recht gebunden.

Dann bleibt nur noch die Klage vor dem Finanzgericht – mit den entsprechenden Kosten. Dazu sollte man also bereit sein, wenn man aus verfassungsmäßigen Bedenken Einspruch einlegt. Thomas Haller, Vorstand beim Landesverband Haus und Grund Baden, verweist darüber hinaus auf Musterklagen, die bereits beim Finanzgericht Baden-Württemberg eingegangen sind. Er geht davon aus, dass die Finanzämter die Einsprüche gar nicht bearbeiten, bevor über diese Musterklagen entschieden ist. Doch sicher ist das nicht.

Von Musterklagen profitieren

Was passiert, wenn man keinen Einspruch einlegt? „Dann kann man sich individuell nicht mehr gegen die Bescheide wehren“, sagt Wolfgang Reineke. Sollten die Musterklagen Erfolg haben, kann man davon auch nicht in jedem Fall profitieren. Man kann dann zwar darauf hoffen, dass das Verfassungsgericht die Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg für nichtig erklärt. In diesem Fall müssten alle Bescheide korrigiert werden, auch bestandskräftige. Allerdings könnte es auch sein, dass für die Korrektur Übergangsfristen eingeräumt werden. In dieser Zeit würden dann für all diejenigen mit bestandskräftigen Bescheiden diese auch gelten.

Die Gerichte könnten auch so entscheiden, dass eine geänderte Berechnung nur in allen offenen Fällen berücksichtigt werden muss. „Dann könnten nur die Steuerzahler profitieren, deren Bescheide noch nicht bestandskräftig sind“, so Reineke weiter. Aus diesen Gründen empfehlen Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg vorsorglich einen Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. zg

Info: Die Musterfassung eines Einspruchs stellt Haus & Grund unter hug-rsh.de bereit.