Termin für Beglaubigung

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Für die Beglaubigung der Unterschrift bei Vorsorgevollmachten bietet das Generationenbüro der Stadt Schwetzingen in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes eine Beglaubigungssprechstunde an. Die nächste Gelegenheit für Schwetzinger Einwohner, ihre Vorsorgevollmacht beglaubigen zu lassen, ist am Freitag, 21. April. Zu beachten ist, dass die Vollmacht hierfür nicht unterschrieben sein darf. Die Unterschrift wird erst im Beisein des Beamten geleistet und dadurch amtlich bestätigt. Bürger aus anderen Gemeinden werden gebeten, sich an die Rathäuser im eigenen Ort zu wenden. Eine verbindliche Anmeldung im Generationenbüro, Schlossplatz 4, Telefon 06202/87-492/-493 ist erforderlich.

Für die Beglaubigung durch den Beamten des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises fällt eine Gebühr in Höhe von 10 Euro an. Ausweisdokumente sind ebenfalls mitzubringen. Vordrucke und Broschüren rund um das Thema Vorsorge und Patientenverfügung sind kostenlos im Generationenbüro erhältlich (Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zudem 14 bis 18 Uhr).

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