Das Verfahren zur Neuausweisung beziehungsweise zur Erweiterung des Wasserschutzgebiets Schwetzinger Hardt ist nun durchgeführt. Dies teilt das Wasserrechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis aktuell mit. Landrat Stefan Dallinger hat kürzlich die Verordnung des Landratsamtes zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage „Schwetzinger Hardt“ des Zweckverbandes
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