Speyer. Die Mitte Dezember vom Bundestag beschlossenen Gesetze zu den Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme, die ab 1. März greifen sollen, werden von den Stadtwerken Speyer an die Bürger weitergegeben. Das teilten sie am Dienstag in einer Presseerklärung mit. „Mit den Preisbremsen will die Bundesregierung schnell und wirksam Haushaltskunden, Gewerbe und Industrie bei den Energiekosten entlasten. Die enormen Preissteigerungen für Energie in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellen für Verbraucher in Deutschland eine hohe Belastung dar“, heißt es zur Erklärung.
Auch bei den Stadtwerken (SWS) läuft die Umsetzung der Energiepreisbremsen auf Hochtouren und ist eine Mammutaufgabe. „Wir arbeiten seit Monaten gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister an einer fristgerechten Umsetzung. Alle Kundinnen und Kunden werden ihre finanzielle Entlastung erhalten“, betont Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der SWS. Mit der Umsetzung haben Energieversorger deutschlandweit kurzfristig eine staatliche Aufgabe übernommen, denn soziale Entlastungen und Hilfen für Unternehmen sind hoheitliche Angelegenheiten. „Die Aufgabe ist komplex und die Umsetzungsfrist sehr knapp. Bei der Umsetzung und Anpassung unseres Abrechnungssystems sind wir auf unseren IT-Dienstleister, dessen Know-how und Kapazitäten angewiesen“, sagt Bühring.
„Am Freitag haben wir erfahren, dass es zu Verspätungen bei der Auslieferung der Software kommen wird, was zur Folge hat, dass die exakten Entlastungshöhen erstmals zum 1. April verrechnet werden können. Mit einer Verzögerung über den 1. April hinaus ist im Moment aber nicht zu rechnen“, informiert Bühring. „Niemandem geht Geld verloren“, versichert der Geschäftsführer: „Um von den Entlastungen zu profitieren, müssen Haushalte und Gewerbebetriebe nichts tun. Das Prozedere läuft für sie automatisch. Zum 1. April werden dann auch die Verbräuche der Monate Januar, Februar und März 2023 berücksichtigt. Danach erfolgt die Entlastung monatlich bei jeweiligen Abschlag.“
Anpassung an die Konditionen
Der Sachverhalt ist sehr umfangreich. Mit der Lieferung des Abrechnungsprogramms ist es nicht getan. Für dessen Anpassung müssen individuelle Lösungen gefunden werden: „Zahlreiche Tarifkonstellationen und viele Ausnahmefälle sind zu beachten. Das ist nicht nur für uns Energieversorger eine große Herausforderung, sondern insbesondere für unsere IT-Dienstleister“, untermauert Bühring und sagt zur Anzahl der betroffenen Haushalte: „Alle Kundinnen und Kunden, die einen Erdgas-Sondervertrag abgeschlossen haben und der überwiegende Teil der Strom-Sonderverträge liegen unterhalb der Preisbremsen. Sie profitieren generell von günstigeren Konditionen. Die von den Energiepreisbremsen betroffenen Haushalte und Gewerbebetriebe erhalten im März Post von den SWS mit ausführlichen Erläuterungen und individuellen Berechnungen.“
Die Regelungen der Energiepreisbremsen gelten bis zum Ende des Jahres 2023 und können von der Bundesregierung noch um weitere vier Monate bis 30. April 2024 verlängert werden. Nach Auslaufen der Preisbremsen gilt für den gesamten Energieverbrauch wieder der aktuelle Vertragspreis. sd/zg