Artenschutz

Der Zebrawels ist jetzt geschützt

Änderung im Bereich der Zierfische

Von 
zg
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Speyer. Um Tiere und Pflanzen vor nicht nachhaltigem, internationalen Handel zu schützen, reguliert das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) den internationalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Es ist eines der bedeutendsten internationalen Naturschutzabkommen. Über Änderungen im Bereich der Zierfische berichtet jetzt die Pressestelle der Stadtverwaltung.

Bei der WA Vertragsstaatenkonferenz im November 2022 wurde beschlossen, den Zebrawels (hypancistrus zebra oder L46) zum Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen aufzunehmen. Dadurch wird es für Halter und Züchter dieser Fische wichtig, einige gesetzliche Grundlagen zu kennen, um sich künftig nicht strafbar zu machen.

Im Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) werden gefährdete Arten gelistet, die von hoher Attraktivität sind – sei es äußerlich oder wegen bestimmter Inhaltsstoffe – und bei denen befürchtet werden muss, dass ein unkontrollierter Handel mit ihnen zu einem bedrohlichen Bestandsrückgang führen könnte.

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Der entsprechende Anhang 2 enthält Arten, die in der Natur noch nicht gefährdet sind, bei denen aber zu befürchten ist, dass sie gefährdet werden könnten, wenn ein unkontrollierter Handel mit ihnen weiterhin erlaubt ist.

Aquaristisch bedeutsame Süßwasserfische standen bislang nie in Anhang 2. Das ist nun anders. Diese Änderung tritt international jetzt in Kraft. Deshalb gilt künftig folgende Regelung für Zebrawelse und deren Halter:

Für die Art Hypancistrus zebra besteht nach Unterschutzstellung für Händler eine Buchführungspflicht nach Paragraf 6 Bundesartenschutzverordnung und für private Halter eine

Meldepflicht nach Paragraf 7. Betroffene Personen werden daher gebeten, umgehend die örtlich zuständige Artenschutzbehörde zu kontaktieren und ihren Bestand von Zebrawelsen bei der Artenschutzbehörde zu melden, um den sogenannten Vorerwerb (Bestand vor dem 23. Februar 2023) feststellen zu lassen. Zuständig ist in Speyer die Stadtverwaltung, Abteilung Umwelt, Forsten, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Maximilianstraße 12, E-Mail stefanie.kraft@stadt-speyer.de, Telefon 06232/14 27 49. Nachzuchten können innerhalb der EU mit einem Zuchtnachweis weitergegeben werden.

Es ist allen Haltern und Züchtern dringend anzuraten, ihren Bestand an Zebrawelsen kurzfristig bei ihrer zuständigen Behörde anzumelden und damit zu legalisieren. Nur so besteht ein Rechtsanspruch, ihren Bestand oder dessen Nachzuchten später abzugeben. Dabei ist es laut Stadt völlig unerheblich, ob die Tiere verschenkt oder verkauft werden. zg