Führerschein Pflicht-Umtausch

Führerschein-Umtausch: Fristen und Infos bis 2033

Von 
Lara Sauer
Lesedauer: 

Heidelberg. Der Pflichtumtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine hat begonnen. Wie die Fahrerlaubnisbehörden mitteilen, müssen bis 2033 alle alten Führerscheine in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Dies betrifft sowohl Papierführerscheine als auch unbefristete Kartenführerscheine. Letztere müssen stufenweise erneuert werden und sind danach 15 Jahre gültig. Der Umtausch betrifft nur das Dokument; die Fahrerlaubnis bleibt unverändert.

Ziel der Umstellung ist, Fälschungen zu erschweren, da Passfoto und Daten regelmäßig aktualisiert werden. Wer den Führerschein nicht rechtzeitig erneuert, riskiert ein Verwarngeld. Die Umtauschfristen richten sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Betroffene sollten rechtzeitig einen Termin bei ihrer Fahrerlaubnisstelle vereinbaren. Weitere Informationen und Terminvereinbarungen sind online möglich unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.

Redaktion

Copyright © 2025 Schwetzinger Zeitung