SZ/HTZ Gewinnspiel „Lichterfest 2025“

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§ 1 Gegenstand:

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Gewinnspiel "SZ/HTZ Gewinnspiel Lichterfest 2025“. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Mediengruppe Dr. Haas GmbH, Dudenstraße 12-26, 68167 Mannheim, kundenservice@schwetzinger-zeitung.de, 0621/392-2200 mit ihrem Zeitungstitel Schwetzinger Zeitung/Hockenheimer Tageszeitung (nachfolgend „HAAS Mediengruppe“). Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

§ 2 Das Gewinnspiel:

(1) Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist in der Zeit vom 16. Juni bis 9. Juli 2025 durch Einsendung des Gewinnspielflyers oder Absenden des Online-Formulars unter schwetzinger-zeitung.de/lichterfest-gewinnspiel möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass Sie die HAAS Mediengruppe per E-Mail und telefonisch über journalistische Verlagsprodukte (Inhalte in Print- und Digitalform), Gewinnspiele, Reisen und die Kundenkarte informieren darf. Diese Einwilligung können Sie jederzeit unter kundenservice@schwetzinger-zeitung.de widerrufen.

(2) Zur HAAS Mediengruppe gehören folgende Unternehmen:

Mannheimer Morgen GmbH
Dudenstr. 12-26
68167 Mannheim

Schwetzinger Zeitungsverlag GmbH & Co. KG
Carl-Theodor-Str. 2
68723 Schwetzingen

Wilhelm Hess & Co. GmbH
Rodensteinstr. 6
64625 Bensheim

Fränkische Nachrichten Verlags-GmbH
Schmiederstraße 19
97941 Tauberbischofsheim

Headline 24 GmbH & Co KG
Dudenstr. 12-26
68167 Mannheim

HAASMEDIA GmbH
Dudenstr. 12-26
68167 Mannheim

(3) Einsendeschluss ist der 09.07.2025 um 23.59 Uhr.

§ 3 Teilnahme am Gewinnspiel:

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren.

(2) Mitarbeiter der HAAS Mediengruppe und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(3) Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich in unerlaubter Weise einen Vorteil verschaffen, werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Nur rechtzeitige und korrekte Einsendungen werden für das Gewinnspiel berücksichtigt. Jeder Teilnehmer kann nur einmal beim jeweiligen Gewinnspiel mitmachen.

(4) Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist in der Zeit vom 16. Juni bis 9. Juli 2025 durch Einsendung des Gewinnspielflyers oder Absenden des Online-Formulars unter schwetzinger-zeitung.de/lichterfest-gewinnspiel möglich.

§ 4 Gewinne:

Unter allen Teilnehmern werden folgende Gewinne verlost:

10 x 1 Familienkarte für das Lichterfest Schwetzingen am Samstag, 19. Juli 2025, von 17-23 Uhr

im Schlossgarten Schwetzingen

§ 5 Verantwortlichkeit:

(1) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Angaben der Wahrheit entsprechen und die Daten vollständig sind.

(2) Die HAAS Mediengruppe ist nicht für den ausbleibenden, verspäteten oder unvollständigen Zugang der übermittelten Daten verantwortlich. Für Verspätungen oder Verluste auf dem Postweg oder Datenverluste, insbesondere auf dem Wege der Datenübertragung und andere technische Defekte wird keine Haftung übernommen.

§ 6 Datenschutz:

(1) Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung/Abwicklung eines Gewinnspieles. Hierfür werden die vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten verwendet. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass Sie die HAAS Mediengruppe per E-Mail und telefonisch über journalistische Verlagsprodukte (Inhalte in Print- und Digitalform), Gewinnspiele, Reisen und die Kundenkarte informieren darf. Diese Einwilligung können Sie jederzeit unter kundenservice@schwetzinger-zeitung.de widerrufen. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ausschließlich an Kooperationspartner zur Übermittlung des Gewinns. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@haas-mediengruppe.de.

(2) Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

(3) Ungeachtet der vorgenannten Rechte haben Sie auch die Möglichkeit, sich an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt.

§ 7 Gewinnbenachrichtigung:

(1) Die jeweiligen Gewinner werden per Losentscheid nach Beendigung des Gewinnspiels (Einsendeschluss siehe § 2) im Verlagsgebäude der Schwetzinger Zeitung, Carl-Theodor-Str. 2, 68723 Schwetzingen, aus allen Teilnehmern ermittelt.

(2) Der Gewinner wird per Mail oder telefonisch oder postalisch benachrichtigt.

(3) Sollten die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft sein, ist die HAAS Mediengruppe nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer.

(4) Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar bzw. kann nicht abgetreten werden.

(5) Der Gewinner erklärt sich mit der Teilnahme am Gewinnspiel mit einer eventuellen unentgeltlichen Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Bereithaltung zum Abruf seines Namens und Wohnortes im Rahmen der Nachberichterstattung zum Gewinnspiel in den Online- oder Print-Ausgaben HAAS Mediengruppe einverstanden.

§ 8 Haftungsausschluss, Verantwortlichkeit und unvorhersehbare Umstände:

(1) Die HAAS Mediengruppe wird mit der Übergabe der Gewinne von allen Verpflichtungen frei.

(2) Für Sach- und Rechtsmängel an den von den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellten Gewinnen haftet die HAAS Mediengruppe nicht. Soweit Ansprüche im Hinblick auf die Gewinne seitens der Gewinner bestehen, sind diese direkt gegen den jeweiligen Kooperationspartner zu richten, der den Gewinn zur Verfügung gestellt hat. Eventuelle diesbezügliche Ansprüche der HAAS Mediengruppe gegen den jeweiligen Kooperationspartner gelten als an den Gewinner abgetreten.

(3) Die HAAS Mediengruppe behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, falls unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der HAAS Mediengruppe liegende Umstände eintreten, die die planmäßige Durchführung des Wettbewerbs behindern. Zu diesen Umständen zählen insbesondere mechanische, technische oder rechtliche Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit der HAAS Mediengruppe liegen.

(4) Vom Gewinner verursachte Mehraufwendungen trägt vollumfänglich der Gewinner. Hierzu gehören sämtliche Aufwendungen, die den Wert des jeweiligen Gutscheines überschreiten und von der Zweckbestimmung des jeweiligen Gutscheines nicht umfasst sind. Dies betrifft insbesondere die Anreise- und Verpflegungskosten.

§ 9 Sonstiges:

(1) Der Rechtsweg sowie die Barauszahlung (sofern Sachgewinn) oder der Tausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Der Wettbewerb und die Teilnahmebedingungen unterliegen dem deutschen Recht.

(2) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.


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