Brühl. Die Gemeinde Brühl hat per Allgemeinverfügung ein sofortiges Badeverbot für den Kollersee ausgesprochen. Grund ist eine aktuelle Messung des Gesundheitsamts Rhein-Neckar-Kreis, bei der eine erhöhte Konzentration von Enterokokken festgestellt wurde. Die Keime können bei Haut- und Schleimhautkontakt gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen.
Das Verbot gilt auf der Brühler Gemarkung und bleibt bestehen, bis das Baden wieder als unbedenklich freigegeben wird. Der Sofortvollzug wurde zum Schutz der öffentlichen Gesundheit angeordnet.
Bereits im Juni galt am Kollersee ein mehrtägiges Badeverbot, nachdem bei einer Routineuntersuchung eine hohe mikrobiologische Belastung des Wassers festgestellt worden war.
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