Sicherheitsmaßnahme

Badeverbot am Brühler Kollersee wegen Keimbelastung

Für den Brühler Kollersee gilt ein Badeverbot, da eine erhöhte Konzentration von Enterokokken festgestellt wurde. Nicht zum ersten Mal in diesem Jahr ist der See gesperrt.

Von 
Connie Lorenz-Aichele
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Am Kollersee darf in absehbarer Zeit wegen einer mikrobiologischen Belastung nicht mehr gebadet werden. © Zeuner

Brühl. Die Gemeinde Brühl hat per Allgemeinverfügung ein sofortiges Badeverbot für den Kollersee ausgesprochen. Grund ist eine aktuelle Messung des Gesundheitsamts Rhein-Neckar-Kreis, bei der eine erhöhte Konzentration von Enterokokken festgestellt wurde. Die Keime können bei Haut- und Schleimhautkontakt gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen.

Das Verbot gilt auf der Brühler Gemarkung und bleibt bestehen, bis das Baden wieder als unbedenklich freigegeben wird. Der Sofortvollzug wurde zum Schutz der öffentlichen Gesundheit angeordnet.

Bereits im Juni galt am Kollersee ein mehrtägiges Badeverbot, nachdem bei einer Routineuntersuchung eine hohe mikrobiologische Belastung des Wassers festgestellt worden war.

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