Schwetzingen. Wer eine Vorsorgevollmacht erstellen möchte, kann diese bald wieder im Generationenbüro der Stadt Schwetzingen amtlich beglaubigen lassen. In Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis bietet das Generationenbüro am Freitag, 21. November, von 9 bis 12 Uhr, eine weitere Beglaubigungssprechstunde an. Darüber informiert die Stadtverwaltung nun in einer Pressemitteilung.
Eine Vorsorgevollmacht ist essenziell, um für den Fall eines Unfalls oder einer Krankheit rechtzeitig vorzusorgen und sicherzustellen, dass persönliche und finanzielle Angelegenheiten im Sinne der betroffenen Person geregelt werden. Wer seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt eine bevollmächtigte Person – denn selbst enge Angehörige dürfen ohne Vollmacht keine Entscheidungen für die verunfallte oder erkrankte Person treffen. Daher empfiehlt sich eine solche Regelung bereits ab dem 18. Lebensjahr, um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein.
Vorsorgevollmacht: Amtliche Bestätigung nötig
Die Unterschrift unter der Vollmacht darf erst vor Ort im Beisein des Beamten erfolgen und wird dann amtlich bestätigt. Für die Beglaubigung fällt eine Gebühr von insgesamt zehn Euro an. Eine verbindliche Anmeldung ist unbedingt erforderlich und kann telefonisch im Generationenbüro, Schlossplatz 4, unter 06202/8 74 93 erfolgen.
Vordrucke und Informationsbroschüren zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind im Generationenbüro kostenlos erhältlich. Der Zugang zur Sprechstunde erfolgt barrierefrei über den Eingang durch die braune Holztür, anschließend links.
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