Generationenbüro

Beglaubigung von Vorsorgevollmachten in Schwetzingen bald wieder möglich

Das Schwetzinger Generationenbüro bietet am 21. November von 9 bis 12 Uhr wieder eine Sprechstunde zur Beglaubigung von Vorsorgevollmachten an.

Von 
Noah Eschwey
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Schwetzingen. Wer eine Vorsorgevollmacht erstellen möchte, kann diese bald wieder im Generationenbüro der Stadt Schwetzingen amtlich beglaubigen lassen. In Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis bietet das Generationenbüro am Freitag, 21. November, von 9 bis 12 Uhr, eine weitere Beglaubigungssprechstunde an. Darüber informiert die Stadtverwaltung nun in einer Pressemitteilung.

Eine Vorsorgevollmacht ist essenziell, um für den Fall eines Unfalls oder einer Krankheit rechtzeitig vorzusorgen und sicherzustellen, dass persönliche und finanzielle Angelegenheiten im Sinne der betroffenen Person geregelt werden. Wer seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt eine bevollmächtigte Person – denn selbst enge Angehörige dürfen ohne Vollmacht keine Entscheidungen für die verunfallte oder erkrankte Person treffen. Daher empfiehlt sich eine solche Regelung bereits ab dem 18. Lebensjahr, um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein.

Vorsorgevollmacht: Amtliche Bestätigung nötig

Die Unterschrift unter der Vollmacht darf erst vor Ort im Beisein des Beamten erfolgen und wird dann amtlich bestätigt. Für die Beglaubigung fällt eine Gebühr von insgesamt zehn Euro an. Eine verbindliche Anmeldung ist unbedingt erforderlich und kann telefonisch im Generationenbüro, Schlossplatz 4, unter 06202/8 74 93 erfolgen.

Vordrucke und Informationsbroschüren zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind im Generationenbüro kostenlos erhältlich. Der Zugang zur Sprechstunde erfolgt barrierefrei über den Eingang durch die braune Holztür, anschließend links.

Volontariat Noah Eschwey ist Volontär in der Lokalredaktion der Schwetzinger Zeitung/Hockenheimer Tageszeitung.

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