Karlsruhe. In den vergangenen Wochen konnte der Zoll am Flughafen Karlsruuhe/Baden-Baden nicht angemeldeten Goldschmuck im Wert von mehreren tausend Euro sicherstellen. Nach Angaben des Hauptzollamtes Karlsruhe versuchte ein Mann vergangene Woche, mit zwei auffälligen Goldketten einzureisen.
Bei einer zollrechtlichen Überprüfung wurde festgestellt, dass die Goldketten im Wert von ca. 2.700 Euro in Albanien erworben wurden, jedoch nicht ordnungsgemäß angemeldet waren. Die Reisefreimenge beträgt für Flugreisende 430 Euro. Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Zusätzlich musste der Mann vor Ort eine Einfuhrabgabe von knapp 600 Euro entrichten und konnte daraufhin seine Reise fortsetzen.
Bereits Anfang des Monats kontrollierte der Zoll eine einreisende Frau mit ihren zwei Töchtern. Auch bei ihr wurde nicht angemeldeter Golschmuck vermutet und bei einer Untersuchung acht Schmuckstücke sowie zwei Schmucksets aus 585er Gold gefunden. Die Frau musste vor Ort Einfuhrabgaben in Höhe von ca. 800 Euro entrichten und konnte daraufhin weiterreisen.
Der Zoll weist darauf hin, dass Reisende vorab prüfen sollten, ob mitgeführte Waren zoll- oder einfuhrumsatzsteuerpflichtig sind. Goldschmuck und andere wertvolle Gegenstände müssen ab einem Gesamtwert von 430 Euro (bei Flug- und Seereisen) ordnungsgemäß deklariert werden. Bei Nichtanmeldung drohen Steuerstrafverfahren sowie die Zahlung von Einfuhrabgaben.
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