Landtag

Nach Hakenkreuz-Skandal: Keine Ermittlungen gegen Daniel Born

Für den Schwetzinger SPD-Politiker Daniel Born hatte das Zeichnen eines Hakenkreuzes auf einen Stimmzettel im Landtag gravierende persönliche Folgen. Einem juristischen Nachspiel dürfte er dagegen entgehen.

Von 
David Nau
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Der Landtagsabgeordnete Daniel Born in Stuttgart © SPD-Landtagsfraktion/dpa

Stuttgart. Das Beschmieren eines Stimmzettels mit einem Hakenkreuz hat für den Landtagsabgeordneten Daniel Born (SPD) zunächst keine juristischen Konsequenzen. Man habe von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil keine zureichenden Anhaltspunkte für ein verfolgbares strafbares Verhalten vorlägen, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit. Zunächst hatte der SWR berichtet.

Born hatte eingeräumt, bei einer geheimen Wahl hinter dem Namen eines AfD-Abgeordneten ein Hakenkreuz notiert zu haben. Neben seinem Rückzug als Landtagsvizepräsident hatte Born auch seinen Austritt aus der SPD-Fraktion angekündigt. Auch seine SPD-Parteiämter legte er nieder und verzichtete auf seine erneute Landtagskandidatur. Sein Landtagsmandat wolle er aber bis zum Ende der Legislaturperiode behalten, teilte der 49 Jahre alte Jurist mit. Born hatte in einer persönlichen Erklärung von einer „Kurzschlussreaktion“ und einem „schwerwiegenden Fehler“ gesprochen.

Staatsanwaltschaft: Hakenkreuz nicht verbreitet

Die Landtagsverwaltung hatte direkt nach Bekanntwerden des Vorfalls Strafanzeige zunächst gegen unbekannt beim Polizeiposten im Landtag erstattet.

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Den Verzicht auf ein Ermittlungsverfahren begründet die Staatsanwaltschaft damit, dass Born das Hakenkreuz auf dem Stimmzettel mit dem Einwurf in die Urne nicht verbreitet oder öffentlich verwendet habe. Deswegen scheide eine Strafbarkeit aus.

Auch wegen einer möglichen Beleidigung des AfD-Abgeordneten Bernhard Eisenhut, hinter dessen Namen Born das Hakenkreuz gezeichnet hatte, ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht. Die Verfolgung scheide wegen der Indemnität des Abgeordneten aus. Indemnität bedeutet, dass Abgeordnete nicht wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die sie im Landtag tun, zur Verantwortung gezogen werden können.

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