Allgemein - Was Urlauber in einem solchen Fall am Flughafen tun sollten

Flug verpasst wegen Personalmangels?

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Wegen Personalmangels kann es auch am Flughafen zu Flugausfällen oder Verspätungen kommen. © dpa

Dramatische Zustände an den Flughäfen – schon seit Wochen herrscht Chaos, dass sich in den Sommerferien zuspitzen wird. Reisende verpassen ihre Flüge aufgrund mangelnden Personals an den Check-In Schaltern und Security Check. Bisher gibt es keine zufriedenstellende Lösung seitens der Politik oder Airlines.

Dokumentation wichtig

Was bedeutet das für die Verbraucher? Wie kommen sie bei den überbordenden Verspätungen an ihr Recht? Volker Henn-Anschütz, Reiserechts-Experte und Seniorpartner bei Schumacher und Partner, erklärt die wichtigsten Maßnahmen, die Reisende treffen sollten: Mindestens drei Stunden vor Abflug eintreffen, bei der Ankunft den Beweis zur Ankunftszeit sichern (zum Beispiel ein Foto vom Flughafen oder Abflugtafeln mit Zeitstempel oder Parkticket machen) und bei Pauschalreisen den Reiseveranstalter kontaktieren.

„Wenn Sie sich am Flughafen so verhalten, gibt es zumindest ein finanzielles Trostpflaster“, so der Experte. Seine Kanzlei hat im Reiserecht mit Legal Tech Software unzählige Fälle betreut. Verbraucher erhalten damit direkt eine Einschätzung auf die Erfolgsaussichten ihres Falls. Zusätzlich haben sie (oder ihre Rechtsschutzversicherung) während der Abwicklung einfachen Zugriff auf den Status ihres Falls und die Fristen.

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Durch die (teil-) automatisierten Prozesse kommen Verbraucher selbst in sogenannten Bagatellfällen zu ihrem Recht, ohne dass hohe Anwaltskosten entstehen.

Reisende ohne Rechtsschutzversicherungen bietet die Plattform StressimUrlaub, die mit der Kanzlei Schumacher & Partner für solche Fälle eng kooperiert, eine Lösung. In wenigen Schritte können Reisende ihr Problem zur kostenlosen Überprüfung über die Webseite (https://stressimurlaub.de) einreichen und sogar gleich alle Unterlagen mitsenden.

Sofern Erfolgsaussichten für die Durchsetzung des Anspruchs gegeben sind, übernimmt StressimUrlaub dann die Angelegenheit.

Kann keine Entschädigung erzielt werden, fallen auch keine Kosten für den Reisenden an, so der Reise-Experte.

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