Zum Beitrag der SZ vom 30.4.2025 „Geothermie weiter auf Standortsuche“
Ist der „Boom“ der Tiefengeothermie am Ende ein Bumerang für die Bürger?
Die Beantwortung der Standortfrage, die von GeoHardt bereits für Herbst/Winter 2023 angekündigt war, lässt weiterhin auf sich warten. Die Bürger (und scheinbar auch die Gemeinden) werden von GeoHardt weiter im Ungewissen gelassen. Vulcan, als zweiter Betreiber im Raum Mannheim, lässt im Beitrag der Schwetzinger Zeitung vom 30.4.2025 die Katze auch nicht aus dem Sack, sondern verkündet nur allgemein von fünf geeigneten Standorten. Davon, soviel wird verraten, sollen zwei im Stadtgebiet von Mannheim liegen.
Lassen GeoHardt und Vulcan zunächst den Projekten in der Pfalz den Vortritt und möchte sie durch das Hinausschieben der Kommunikation möglicher Standorte im Raum Mannheim/Schwetzingen Zeit gewinnen? Dabei ist doch eine frühzeitige und transparente Kommunikation erforderlich, insbesondere wenn GeoHardt bereits im Rahmen der Voruntersuchung soviel Vertrauen bei den Bürgern verspielt hat.
In der Pfalz gab es in den vergangenen Wochen auch sehr widersprüchliche Presseberichte zum Rückbau der Geothermieanlage in Landau, die von Anfang an unter keinem guten Stern stand und die letzten 2 Jahre außer Betrieb war. Nun wurde diese Woche verkündet, dass sie zur Wärmeversorgung von Landau wieder in Betrieb genommen wurde (Die Rheinpfalz vom 29.4.2025). Waren dies alles nur Missverständnisse, die dazu geführt haben, und welche Risiken gehen weiterhin von diesen alten Bohrungen aus?
Zum Vorhaben Speyer/Schifferstadt kamen zwischenzeitlich mögliche Standorte auf den Tisch. Warum schafft dies die dortige Projektgesellschaft geopfalz und nicht GeoHardt? Bei diesem Projekt stelle ich mir die Frage, welchen Einfluss ein mögliches Geothermiekraftwerk in der Nähe von Waldsee auf Schwetzingen/Brühl/Ketsch hat, wenn es gerade auf der anderen Rheinseite liegt und GeoHardt auch das alte Bohrloch in Brühl als möglichen Standort in Betracht gezogen hat (die SZ berichtete darüber)? Landesgrenzen stoppen keine Erdbeben, wie es Vendenheim (Frankreich) anschaulich gezeigt hat! Welchen Einfluss geringe Abstände der geplanten Geothermiekraftwerke auf den Untergrund in einem anerkannten tektonischen Erdbebengebiet haben, ist weiterhin nicht beantwortet.
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD setzt weiterhin auf den Ausbau von Tiefengeothermie und regelt, dass möglichst schnell ein verbessertes Beschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht werden soll. Offen bleibt, ob die Bürger durch diese „Verbesserungen“ auch etwas haben oder nur die weiteren Wünsche der Geothermiebranche einfließen. Dr. Thomas Gebhart (Mitglied des Deutschen Bundestages) wird in einem Zeitungsbeitrag (Pfälzer Tageblatt vom 15.4.2025) zitiert, dass der Koalitionsvertrag klar regelt: „Schadensfälle müssen vollständig abgesichert werden“.
Er ergänzte hierzu, dass die Absicherung durch die Betreiber der Geothermiekraftwerke zu erfolgen hat und insbesondere die Versicherungssumme anzupassen ist. Doch die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Versicherungssumme häufig nicht alleine ausschlaggebend ist, ob eine vollständige Schadensregulierung erfolgt. Die schon so häufig erwähnte Regelung des Schadensersatzes zum Zeitwert sowie die unzureichende Beweislastumkehr führen maßgeblich dazu, dass der Geschädigte eines älteren Gebäudes keine vollständige Schadenregulierung erhält, bzw. dass die Schadensregulierung durch den Verweis auf Normen etc. abgelehnt wird.
Vielen Dank an die Schwetzinger Zeitung, dass sie den Fall von Volker Engelfried in ihrer Ausgabe vom 22.3.2025 („Angst, dass sich etwas bewegt“) nochmals aufgegriffen hat. Seine Erfahrungen machen sehr anschaulich, wie nervenaufreibend es für Geschädigte ist. Wird es der Versicherung zu teuer, zieht sie sich aus der Verantwortung. Das Nachsehen hat der Bürger.
Frank Pschihoda, Schwetzingen
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