Altlußheim. Mit einer sehr überschaubaren Tagesordnung darf sich der Altlußheimer Gemeinderat bei seiner Sitzung am Dienstag, 28. März, befassen. Neben Formalien geht es um die Sportanlagen nördlich der Rheinfrankenhalle und um das Redaktionsstatut fürs Amtsblatt.
In der Februar-Sitzung stand das Thema Sportanlagen nördlich der Rheinfrankenhalle erstmals auf der Tagesordnung, damals wie nun geht es um die Ausschreibung der Arbeiten für die Erstellung der Anlage. Diese wird als Rechteck an den nördlichen Bereich von Parkplatz und Markusschule andocken und neben Parkraum Platz für ein Kleinspielfeld, einen Soccercourt und optinal für eine Pumptrack-Anlage bieten.
Die entsprechende Planung wurde in der Februar-Sitzung nicht beanstandet, was dem Rat fehlte, waren aber konkrete Zahlen, was die einzelnen Maßnahmen kosten. Weshalb von einem Beschluss abgesehen und der Punkt auf den März vertagt wurde, wo er nun wieder aufblockt, erweitert um eine detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Kosten, die sich auf knapp unter einer Million Euro addieren. Im diesjährigen Haushalt stehen bereits etwas über 860 000 Euro zur Verfügung.
Seit Jahren haben die Fraktionen das Recht, ihre Sicht der Dinge den Bürgern mittels des Amtsblatts darzustellen. Dieses Recht wurde mit einer Karenzzeit versehen, in der entsprechende Veröffentlichungen vor Wahlen untersagt sind. Schon damals war die Frage, wie groß dieser Zeitraum sein darf, sehr umstritten.
Karenzzeit verlängert
Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg legt fest, dass die Karenzzeit nicht mehr als sechs Monate betragen darf, das Innenministerium empfiehlt einen Zeitraum von drei Monaten, die ein probates Mittel gegen eventuelle Wahlanfechtungen sei. Vor gut sechs Jahren wurde das Thema letztmals im Rat diskutiert, als Kompromiss zwischen Verwaltung und Ausschuss stand ein Zeitraum von acht Wochen zur Disposition – der Rat entschied sich für eine Karenzzeit von nur vier Wochen.
Mittlerweile ist das Thema erneut im Landtag diskutiert worden und das Innenministerium hat sich erneut geäußert. Demnach kann eine Karenzzeit von sechs Wochen und weniger nicht mehr als rechtssicher angesehen werden. Eine Beurteilung, die den Gemeinden durch das Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises nochmals ans Herz gelegt wurde.
Die Verwaltung nimmt dies zum Anlass, dem Rat eine Änderung der Karenzzeit, auch mit Blick auf die im Frühjahr 2024 anstehenden Kommunalwahlen vorzuschlagen. Diese soll künftig acht Wochen betragen und damit an die Karenzzeit der Gemeinde Neulußheim angeglichen werden, mit der sich Altlußheim ihr Amtsblatt teilt. Folgt der Rat dem Vorschlag, dann heißt dies konkret, dass mit Blick auf die im Mai 2024 anstehende Kommunalwahl – der Wonnemonat war bei den vergangenen zwei kommunalen Wahlgängen die erste Wahl – bereits ab März keine Berichte und Stellungnahmen der Fraktionen mehr im Amtsblatt veröffentlicht werden dürfen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Bekanntgaben, Mitteilungen und Anfragen schließen den öffentlichen Teil der Sitzung ab, zu dem die Bürger eingeladen sind.
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