Altlußheim. Überwiegend lässt sich die Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, 21. Januar, unter dem Begriff „Bauangelegenheiten“ einordnen. Zwar geht es nur in zwei Fällen um konkrete Bauvorhaben, doch fallen auch der Bebauungsplan „Am Friedhof II“ und das kommunale Energiemanagement in diese Rubrik.
Befassen wird sich der Rat zu Beginn seiner Sitzung mit dem Bebauungsplan „Am Friedhof II“. Dieser erstreckt sich östlich der Rheinhäuser Straße bis hin zur Einmündung der Beethovenstraße und grenzt an den Friedhof und die Ludwigstraße. Für das Vorhaben wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt. Die dabei eingegangenen Anregungen und Anmerkungen wird der Rat bei seiner Sitzung diskutieren und eventuell Änderungen beschließen. Anschließend soll der Bebauungsplan erneut in die Offenlage gehen, bevor er dann im weiteren Verfahren als Satzung beschlossen werden kann.
Will die Gemeinde ihren Energieverbrauch optimieren, ist es wichtig zu wissen, wo die meiste Energie verbraucht wird, wo Schwachstellen vorhanden sind und wo nachgebessert werden muss. Aus diesem Grund werden die Energie- und Wasserverbrauchsdaten aller kommunalen Liegenschaften erfasst – seit Herbst 2023 werden die Zählerstände monatlich ermittelt.
Energiebericht wird vorgestellt
Aus diesem Datenmaterial lassen sich Energiekennwerte für alle Liegenschaften ableiten, sodass Gebäude gleicher Nutzungskategorien vergleichbar werden. Der ganze Vorgang lässt sich unter dem Begriff des „Kommunalen Energiemanagements“ zusammenfassen. Geführt wird diese Kladde für die Gemeinde von der Netze BW, die dem Rat am Dienstag den aus den Daten resultierenden Energiebericht vorstellen und erläutern wird.
Gleich zwei Bauanträge liegen dem Rat vor, die das Wochenendhausgebiet „Bärlach“ betreffen. In der Regel ist in dem Gebiet eine dauerhafte Wohnnutzung nicht zugelassen, doch es bestehen Ausnahmen. In diesen Flächen, die eine Wohnnutzung zulassen, liegen die betreffenden Grundstücke.
In einem Fall geht es um die Modernisierung eines Wohngebäudes, bei dem die Wohnfläche nicht vergrößert wird, der Fokus auf der energetischen Sanierung liegt. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung dem Rat die Zustimmung.
Werden künftig auch benachteiligte Kinder mit Fonds unterstützt?
Welche sie im zweiten Fall vorschlägt zu verweigern. Denn das Bestandsgebäude auf den 1960er-Jahren wurde 2004 nachträglich mit rund 71 Quadratmetern Wohnfläche genehmigt. Zwischenzeitlich wurde das Gebäude ohne Genehmigung erweitert, ein nun nachgereichter Bauantrag sieht eine Wohnfläche von rund 207 Quadratmetern vor. Was in den Augen der Verwaltung nicht zu dulden ist.
Letztlich wird sich der Rat mit der Annahme von Spenden befassen und der Frage, ob der „Sozialfonds des Bürgermeisters“, in den diese Gelder fließen, künftig als „Sozial- und Bildungsfonds des Bürgermeisters“ firmieren darf. Durch diese Änderung wäre es möglich, auch bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche aus Altlußheim zu unterstützen.
Nach den abschließenden formalen Punkten – Bekanntgaben, Mitteilungen und Anfragen – steht noch ein besonderer Punkt auf der Tagesordnung: Gemeinderat Kay Schweikert wird für seine 25-jährige kommunalpolitische Tätigkeit im Rat geehrt. Am 18. Januar 2000 zog der Christdemokrat als Nachrücker in den Gemeinderat ein und wurde seitdem bei jeder Wahl im Amt bestätigt.
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