Altlußheim. Die Verkehrsbehörde hat für die Rheinhäuser Straße nur von 22 bis 6 Uhr Tempo 30 angeordnet. Dabei hatte der Altlußheimer Gemeinderat auf Grundlage des Lärmgutachtens auch tagsüber Tempo 30 in dieser Orts-Durchfahrtsstraße beantragt.
„Viele Anwohner verstehen diese Entscheidung nicht und fordern weiterhin auch tagsüber Tempo 30 in der Rheinhäuser Straße. In der viel breiteren Hockenheimer Straße in Neulußheim, in der die Häuser viel weiter von der Straße entfernt sind, als in der Altußheimer Rheinhäuser Straße, hat die Verkehrsbehörde nicht nur nachts, sondern auch tagsüber Tempo 30 angeordnet“, so der SPD-Ortsverband in einer Pressemitteilung. Dies kommentierte ein Anwohner so: „Wir fühlen uns von der Verkehrs-Behörde klar benachteiligt und die Gemeinde Altlußheim soll nochmal bei der Verkehrsbehörde darauf drängen, dass auch bei uns Tempo 30 von 6 bis 22 Uhr angeordnet wird“.
In Oberhausen-Rheinhausen und in vielen anderen Orten gelte beispielsweise Tempo 30 tagsüber in den Hauptdurchgangsstraßen. „Auch in Schwetzingen im Rhein-Neckar-Kreis gilt tags und nachts in der Zähringerstraße Tempo 30, obwohl dort nur auf einer Straßenseite Häuser stehen. Die SPD-Gemeinderatsfraktion ist sich sicher, dass die Kreis-Verkehrsbehörden in Karlsruhe und Heidelberg ihren Ermessensspielraum sachgemäß für Tempo 30 aus Lärmschutzgründen ausgeübt haben.“ Deshalb solle die zuständige Verkehrsbehörde noch mal prüfen, ob Tempo 30 auch tagsüber in der Rheinhäuser Straße angeordnet werden kann, so die SPD. zg
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