Gemeinderat - Kaum Mitspracherecht bei der Standortsuche für Mobilfunkmasten / Bürgerinitiative schreibt Fraktionen an

Bundesnetzagentur bewertet die Gesundheitsgefahren

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ras
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Zwei Sendemasten für G5-Mobilfunk sol-len in der Hufeisengemeinde neu aufge-baut werden. © dpa

Brühl. Die Standortsuche für zwei neue G5-Mobilfunkmasten hat in Brühl eine Bürgerinitiative auf den Plan gerufen, berichtete Wolfram Gothe (CDU) im Anfrageteil der jüngsten Gemeinderatssitzung. So seien die Ratsmitglieder von einer Gruppe angeschrieben worden, die in ihrem Brief auf eine angebliche Gesundheitsgefährdung durch solche Sendeanlagen hingewiesen habe, informierte er.

Die beiden vorgesehenen Vodafone-Anlagen hatten bereits im Frühjahr auf den Tagesordnungen von zwei Sitzungen des Technischen Ausschusses gestanden. Doch schon damals war festgestellt worden, dass die Gemeinde lediglich als erste Stelle angefragt werden müsste, ob sie eine öffentliche Einrichtung bereitstellen möchte, auf der die Sendeanlage installiert werden solle. In Rohrhof ging es um eine Hochfrequenzanlage, die im Bereich zwischen Schiffstraße und Rheinauer See, zwischen Pfalz- und Voßstraße errichtet werden soll. Die Vodafone-Funknetzplanung hatte in diesem Bereich einen dringenden Bedarf für den Ortsteil ermittelt. Der zweite Sendemast soll irgendwo im Gebiet zwischen Mannheimer Straße und Rosengarten, Friedrich-Ebert- und Uhlandstraße errichtet werden.

Grundsatzbeschluss von 2006

Schon bei diesen Sitzungen war darauf hingewiesen worden, dass die Kommune bei der Installation der Sendemasten kein großes Mitspracherecht hat – sie erhält lediglich die Gelegenheit, als erste eigene Immobilen als Standorte anzubieten. Doch in diesem Zusammenhang verwies Bürgermeister Dr. Ralf Göck in der jüngsten Gemeinderatssitzung auf einen Grundsatzbeschluss aus dem Jahre 2006, der besagt, dass die Gemeinde keine öffentlichen Gebäude für Sendemasten mehr zur Verfügung stellen wolle.

Damit liegt der Ball beim Telekommunikationsanbieter, der nun einen Platz finden und davon die Kommune lediglich in Kenntnis setzen muss – ein weiteres Mitspracherecht gebe es nicht.

Die allgemeine Genehmigung für den Mobilfunkstandard 5G sei durch den Bund erfolgt und da müsse wohl auch eine „Gesundheitsprüfung“ durchgeführt worden sein, erklärte Göck weiter. So prüft die zuständige Bundesnetzagentur, ob von Funkanlagen die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern eingehalten werden.

„Die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen wird von der Bundesnetzagentur sichergestellt und überwacht“, heißt es in einer Erklärung der Behörde.

Funkanlagenstandorte würden entsprechend der anzuwendenden Grenzwerte, die internationalen Empfehlungen folgen, bewertet und könnten vom Anlagenbetreiber nur dann in Betrieb genommen werden, wenn die Bundesnetzagentur die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Personenschutzgrenzwerte mit der Erteilung einer Standortbescheinigung bestätigt habe, heißt es weiter.

Damit scheinen die Ratsmitglieder die falschen Adressaten für die Schreiben der Bürgerinitiative gewesen zu sein. ras

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