Gemeinderat

Graue Vorgärten in Brühl sollen ergrünen

Die Gemeinde Brühl will ab 2026 den Rückbau alter Schottergärten mit bis zu 800 Euro fördern. Die bisherige Unterstützung für Streuobstwiesen entfällt.

Von 
Noah Eschwey
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In Baden-Württemberg müssen Schottergärten, die ab Mitte 2020 neu angelegt wurden, zurückgebaut werden. Wie andere Kommunen kann die Brühler Gemeindeverwaltung den Rückbau anordnen. Bei älteren Steingärten soll das im kommenden Jahr mit finanziellen Förderungen schmackhaft gemacht werden. © Patty Varasano

Brühl. Die Gründe, aus denen sich Hausbesitzer für sogenannte Schotter- und Steingärten, die nur wenig bis gar keine Bepflanzung ausweisen, entscheiden, sind vielseitig. Dass diese Form der Gartengestaltung in Baden-Württemberg durch eine Regelung des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes verboten ist, schreckt nicht überall von dem Gartentrend ab.

„Seit Mitte 2020 sind Schottergärten nicht mehr zugelassen“, verdeutlichte Brühls Bürgermeister Dr. Ralf Göck bei der Gemeinderatssitzung. Die Gründe für das Verbot sind vielfältig. Um beispielsweise künftig einen besseren Abfluss des Regenwassers gewährleisten zu können, hat der Gemeinderat beschlossen, den Rückbau der in den Jahren vor dem Verbot angelegten Schottergärten im Gemeindegebiet zu fördern – dazu sollte der Gemeinderat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung die Umweltförderrichtlinien der Gemeinde anpassen. Wohlgemerkt sind Schottergärten, die nach dem Verbot angelegt wurden, von der Förderung ausgenommen.

Brühler Vorgärten sollen klima- und insektenfreundlicher werden

„Wir möchten 30 Prozent der Kosten, aber maximal 800 Euro pro Rückbau übernehmen“, sagte der Bürgermeister. Zuvor hätten sich die Gemeinderatsfraktionen dazu entschlossen, keine Stellungnahmen zum Thema abzugeben. „Wir möchten das nun einfach mal versuchen“, begründete das Verwaltungsoberhaupt.

Ab dem 1. Januar 2026 können die Zuschüsse für die Rückbauten beantragt werden. Auch Material- und Entsorgungskosten bei Eigenleistung werden bezuschusst. Voraussetzung ist, dass die zu entsiegelnde Fläche mindestens zehn Quadratmeter groß ist und anschließend mit insektenfreundlichen Pflanzen gestaltet wird.

Ziel der neuen Förderung sei es, das Ortsbild aufzuwerten und die ökologische Vielfalt zu verbessern. „Durch den Rückbau von Schottergärten werden die Brühler Gärten klima- und insektenfreundlicher“, heißt es in der verabschiedeten Vorlage. Die Gemeinde kann zudem ohne finanziellen Ausgleich anordnen, dass die erst seit dem Verbot bestehenden Schottergärten rückgebaut werden.

Kaum Interesse an Förderung für Streuobstwiesen

Die bisherige Förderung für die Anlage von Streuobstwiesen im Gemeindegebiet soll wegen dieser neuen Fördermaßnahme als kleiner finanzieller Ausgleich für die Kommune weichen. Nach Angaben der Verwaltung wurde die bisherige Förderung von Streuobstwiesen nur zweimal seit Einführung des Umweltförderprogramms genutzt. Da es in Brühl nur wenige geeignete Flächen gebe, sei künftig kaum noch Interesse zu erwarten. Schottergärten hingegen seien im Gemeindegebiet noch zahlreich vorhanden.

Der Ausschuss für Technik und Umwelt hatte die geplante Änderung der Förderrichtlinien bereits Mitte September beraten und dem Gemeinderat mehrheitlich empfohlen, dem Vorschlag zuzustimmen. Die neuen Regelungen sollen zunächst für ein Jahr gelten. Bis auf eine Gegenstimme aus der SPD-Fraktion und einer Enthaltung von den Freien Wählern, stimmten alle Mitglieder zu.

Bei den Bürgerfragen wollte Klaus Triebskorn, Vorsitzender des Umweltvereins, wissen, ob der Rückbau von Schottergärten überhaupt notwendig sei, wenn unter den Steinen keine Folierung vorgenommen worden sei. Göck versprach, das Thema mit in die weiteren Debatten zu nehmen. Dem Hinweis, dass auch Parkplätze Boden versiegeln würden, entgegnete das Verwaltungsoberhaupt: „Wenn die genehmigt wurden, dürfen sie bleiben.“

Volontariat Noah Eschwey ist Volontär in der Lokalredaktion der Schwetzinger Zeitung/Hockenheimer Tageszeitung.

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