Eppelheim. Der Technische Ausschuss nahm Kenntnis von der ersten Änderung des Bebauungsplans „A!real III“ der Gemeinde Plankstadt. Belange der Stadt Eppelheim werden durch die Planung nicht berührt. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans wurden bewusst Vergnügungsstätten aller Art ausgeschlossen, um eine Beeinträchtigung der übrigen geplanten Nutzungen zu vermeiden. Unter Vergnügungsstätten aller Art fallen allerdings auch Freizeitsportanlagen.
Die überwiegenden Nutzungen der Grundstücke stehen inzwischen fest. Ein Teil eines Flurstücks bietet sich aufgrund der rückwärtigen Lage aber für eine solche Freizeitsportanlage an. Das würde für eine „gute Durchmischung der gewerblichen Anlagen“ sorgen. Bei einer entsprechenden Angleichung des Außenbereichs sei auch „eine positive Auswirkung auf den dahinterliegenden Grünzug zu erwarten“.
Deshalb sollen dort künftig Freizeitsportanlagen zulässig sein. Die Stadt hat keine Einwände und beabsichtigt keine eigenen Planungen oder sonstige Maßnahmen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan von Bedeutung sein könnten. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu fertigen.
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