Landgericht

Mit dem Messer am Hals bedroht

Zwei Männer wegen versuchter räuberischer Erpressung zu knapp sechs und vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Von 
Catharina Zelt
Lesedauer: 
Wenige Tage nach der Tat in Eppelheim hatte die Polizei die Verdächtigen festgenom-men – jetzt ist das Urteil im Landgericht gefallen. © René Priebe

Eppelheim/Heidelberg. Das Urteil zur Messerattacke in Eppelheim ist gefallen: Das Landgericht Heidelberg hat den 33-jährigen Angeklagten wegen versuchter, besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren und zehn Monaten und seinen 23-jährigen Komplizen zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt hatte auf sieben und fünf Jahre plädiert, die Verteidigung auf deutlich weniger. Vor allem zweifelte sie die Glaubwürdigkeit des Opfers an, habe der Mann doch zeitweise „glatt gelogen“.

Die Schilderungen des 33-jährigen Angeklagten – der 23-Jährige schwieg – und die des Opfers gingen von Anfang an weit auseinander: Während das Opfer beteuerte, die Angeklagten hätten ihn überfallen und Geld erpressen wollen, erklärte der 33-Jährige, dass es ihm eben nicht um Geld gegangen sei. Vielmehr habe er dem Geschädigten einen Denkzettel verpassen wollen. Denn ein Freund von ihm sei nach dem Konsum von Kokain zusammengeklappt – und dafür machte er den Geschädigten verantwortlich, von dem er die Drogen bekommen hatte. In dessen Wohnung in Eppelheim habe er das Kokain verlangt und nach Herausgabe die Toilette heruntergespült. Sein 23-jähriger Komplize sei quasi nur ein „Mitläufer“ gewesen.

Über den 23-Jährigen ist allgemein wenig bekannt. Immer mal wieder sei er im Heim gewesen, berichtete die Rechtsmedizinerin Andrea Dettling in ihrem Gutachten. Er habe weder einen festen Wohnsitz noch ein regelmäßiges Einkommen. Denn auf Arbeit habe er „keinen Bock“, lebe lieber „von Spenden“. Beide Angeklagten seien drogenabhängig, konsumierten regelmäßig. Alkohol, Cannabis, Kokain, Amphetamine, Opiate – die Liste ist lang. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Paragraf 64 lehnten sie allerdings vehement ab.

Der Geschädigte machte dagegen über die Tat ganz andere Angaben – und letztlich schenkte die Erste Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Markus Krumme dieser Version Glauben. Die Angeklagten hätten den Geschädigten überrascht. Beide seien mit Messer und Teleskop-Schlagstock bewaffnet gewesen, hätten mehrfach Bargeld verlangt. Der 23-Jährige habe das Opfer nicht nur mit dem Stock bedroht, sondern auch geschlagen. Währenddessen habe der 33-Jährige den Mann in den „Schwitzkasten“ genommen und letztlich mit dem Messer am Hals bedroht. Nachdem die Angeklagten den leeren Geldbeutel gesehen hatten, seien sie geflohen. Das Opfer wurde leicht verletzt.

Diese Version ist es, die die Kammer für wahr hält. Der Geschädigte sei wahrlich nicht „das Ideal eines glaubhaften Zeugen“. In Bezug auf das Tatgeschehen könne man sich aber auf seine Aussagen verlassen. Die Bilder vom Tatort und die Aussagen der Zeugen passten ins Bild. Dass der 23-Jährige „einfach nur mitgegangen“ ist, glaubt die Kammer nicht. Vielmehr habe er sich einen Teil der Beute versprochen.

In die Strafe des 33-Jährigen fließen zudem drei Diebstahlsdelikte ein. Er hatte versucht, auf dem Gelände einer Firma Kupfer zu stehlen. Das Verfahren um die Vorfälle mit Falschgeld wurde dagegen eingestellt. Der Richter appellierte abschließend an die Männer, das Urteil trotz allem als Chance zu begreifen.

Freie Autorin Frei Mitarbeiterin Print und Online

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen