Bildung

Nach Sorgen aus Eppelheim: Förderung für Schulsozialarbeit wird nicht gekürzt

Die „Schwetzinger Zeitung“ berichtet von Befürchtungen über Kürzungen bei der Schulsozialarbeit. Das Sozialministerium weist dies zurück – die bisherige Praxis soll bis 2027 gelten.

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red
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Das Sozialministerium stellt klar, dass sich an der bisherigen Förderpraxis nichts ändern soll. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Eppelheim. Das Land Baden-Württemberg reagiert auf die Berichterstattung in der Schwetzinger Zeitung. In dem Artikel vom 27. Oktober über die gemeinsame Stellungnahme der Schulsozialarbeiter an den vier Eppelheimer Schulen – Theodor-Heuss-Grundschule, Friedrich-Ebert-Gemeinschaftsschule, Humboldt-Realschule und Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium – wird die Befürchtung geäußert, die Schulsozialarbeit könnte wegen geplanter Kürzungen des Landes vor dem Aus stehen. Einig war man sich darüber, dass eine Kürzung nicht nur die Arbeit vor Ort gefährden würde, sondern auch die Chancen vieler junger Menschen.

Sozialministerium: Keine Änderungen an bisheriger Förderpraxis

Das Sozialministerium stellt dazu nun klar: „Es ändert sich nichts an der bisherigen Förderpraxis. Eine Kürzung von Seiten des Landes war und ist nicht vorgesehen. Auch für das Schuljahr 2026/2027 ist eine Verlängerung der bisherigen Förderpraxis dahingehend vorgesehen, bisher geförderte Stellen weiterhin im bisherigen Umfang zu fördern.“

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Stefan Kern
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In der Prüfung befinde sich demnach aktuell lediglich die Frage, wie die bislang nicht verausgabten Haushaltsmittel möglichst sinnvoll an weitere Förderempfänger ausgebracht werden könnten, beziehungsweise wie Schulträgern eine möglichst flexible Ausgestaltung der jeweiligen Förderung vor Ort mittels Budgets gewährleistet werden könne.

Dabei sei ein Bestandsschutz für bislang geförderte Stellen ausdrücklich vorgesehen. Laut Sozialminister Manne Lucha stehen nach wie vor rund 45 Millionen Euro jährlich im aktuell geltenden Staatshaushaltsplan zur Förderung der Schulsozialarbeit zur Verfügung. Mit Schreiben vom 25. September 2025 hat er angekündigt, die bis zum 31. Juli 2026 geltenden Grundsätze zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen um ein weiteres Schuljahr bis zum 31. Juli 2027 zu verlängern.

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