Eppelheim. Die Stadt möchte das Vorkaufsrecht für ein unbebautes Grundstück in der Franz-Holzmann-Straße 25/1 in Eppelheim nicht ausüben. Der Beschluss des Gemeinderats war eindeutig. Nach dem Baugesetzbuch steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zu „in Gebieten, die vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können, soweit die Grundstücke unbebaut sind“. Das Vorkaufsrecht darf aber nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Das kann beispielsweise die Deckung eines Wohnbedarfs sein.
Kein Nutzen für Grundstück in Eppelheim
Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts muss die Verwaltung den Verwendungszweck des Grundstücks angeben. Ein Grundstück auf Vorrat anzuschaffen, geht nicht. Es müsste also die konkrete Absicht bestehen, auf dem Areal Wohnbebauung zu errichten. Sonst fehlt es an einem öffentlichen Interesse und die Ausübung des Vorkaufrechts ist rechtswidrig. Die Gebäude- und Freifläche in der Franz-Holzmann-Straße 25/1 beträgt 330 Quadratmeter, der Kaufpreis kommt auf 330.000 Euro.
Volker Wiegand (CDU/FDP) befand das Grundstück „zu klein, um für die Stadt hier etwas adäquates zu entwickeln. Abgesehen davon müssten zur Ausübung und rechtssicheren Durchsetzung des Vorkaufrechts konkrete Planungen über die Nutzung vorliegen“. Christa Balling-Gündling (Grüne) war der Kaufpreis zu teuer. Renate Schmidt (SPD) und Bernd Binsch (Eppelheimer Liste) sahen kein aktuell vorhandenes Interesse, dort Wohnbebauung zu errichten. Das Gremium folgte bei einer Enthaltung dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.
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