Parkplatzsituation

Anzeigenwelle überrollt Anwohner der Hockenheimer Innenstadt

Ein Bürger setzt die Verwaltung durch zahlreiche Meldungen über Falschparker unter Druck. OB Zeitler verweist auf Erlass des Verkehrsministers - und sagt der Stadt seien die Hände gebunden.

Von 
Matthias Mühleisen
Lesedauer: 
Riskant: Wer sein Fahrzeug wie die Autofahrer auf dem am Donnerstag entstandenen Bild in der Parkstraße teilwiese auf dem Gehweg abstellt, könnte verwarnt werden. Nicht von der Stadt, die das duldet, sondern von einem privaten Anzeigenerstatter. © Mühleisen

Hockenheim. Mit einem Erlass von Verkehrsminister Winfried Hermann hat das Land Baden-Württemberg 2020 seine Städte und Gemeinden verpflichtet, gegen Falschparken vorzugehen. Die Behörden vor Ort sollen nicht wegschauen, wenn Vorschriften nicht eingehalten werden. Ziel ist, Gefahren, die vom ruhenden Verkehr ausgehen, zu reduzieren. In Hockenheim hat der Erlass aber zu einer Welle von Anzeigen geführt, in denen ein Zusammenhang mit diesem Anliegen nicht unbedingt erkennbar ist.

Öffentlich gemacht hat das ein Anwohner der Parkstraße bei den Besucherfragen zum Auftakt der Gemeinderatssitzung am Mittwoch. Er hatte sich zuvor schon schriftlich an die Verwaltung gewandt. Er hatte im November 2022 zwei gebührenpflichtige Verwarnungen erhalten, weil sein Fahrzeug teilweise auf dem Gehweg abgestellt war und weiß von zahlreichen weiteren Betroffenen in seinem direkten Wohnumfeld. Die Bewohner der Innenstadt befürchten, dass die Anzeigenwelle weiter rollen könnte, während legale Parkplätze in ausreichender Anzahl fehlen und fragte, ob die Stadt Konzepte habe, um hier Abhilfe zu schaffen.

Oberbürgermeister Marcus Zeitler ist der Erlass des grünen Verkehrsministers selbst ein Dorn im Auge: „Wir haben Beschwerde beim Regierungspräsidium (RP) dagegen eingelegt“, teilt er dem Anwohner mit. Zugleich sei eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn eingegangen, weil er seiner Verpflichtung, die angezeigten Fälle zu bearbeiten, nicht nachgegangen sei. Am 23. Dezember seien ihm per E-Mail 186 Verstöße direkt zugeschickt worden. Auf erneute Nachfrage habe das RP bestätigt, dass die Stadt den Erlass umsetzen müsse.

Hockenheim habe leider keine Handhabe

Der Erstatter der Anzeigen habe sogar ein Auskunftsrecht gegenüber der Kommune, wenn er persönlich betroffen sei durch den Parkverstoß. „Wir haben hier leider überhaupt keine Handhabe, das ist so gewollt“, machte der OB deutlich. Er könne nur wie die Mitarbeiter des Ordnungsamts empfehlen, einen Parkplatz zu suchen, der keinen Grund zur Beanstandung bietet.

Zeitler räumte ein: „Ich weiß, wer voll auf der Straße steht, sorgt dafür, dass die Restfahrbahnbreite von drei Metern nicht mehr gegeben ist, wer auf dem Gehweg steht, behindert andere auch.“ Abhilfe müssten jedoch diejenigen schaffen, die den Erlass herausgegeben haben, unterstrich der OB. „Momentan ist das unbefriedigend, da gebe ich Ihnen Recht.“ Der lapidare Rat des RP auf den Hinweis, dass die Verfolgung der Anzeigen die Verwaltung überfordere, habe gelautet, dann müsse Hockenheim eben mehr Personal einstellen.

Der Oberbürgermeister verwies aufs Parkraumkonzept der Stadt, schlug die Nutzung von Garagen vor, die oft als Lagerstätte zweckentfremdet würden. Mit der Beschwerde gegen den Erlass sei die Stadt nicht allein, auch der Gemeinden- und Städtetag habe Beschwerde eingelegt, um nicht von selbst ernannten Gemeindepolizisten in Zugzwang gebracht zu werden. Auf die Anregung des Anwohners, durch Anwohnerparkausweise, Sonderbeschilderung oder Markierungen die Lage zu entschärfen, ging der OB nicht ein.

Redaktion Redakteur im Bereich Hockenheim und Umland sowie Speyer

Copyright © 2025 Hockenheimer Tageszeitung