Hockenheim. Wenn Bauherren auf ihrem Grundstück nicht die vorgeschriebene Anzahl von Stellplätzen je Wohneinheit schaffen, sind sie zu einer Ablösezahlung verpflichtet. Der Gemeinderat hat die fällig werdende Summe pro Platz von 6000 auf 12 000 Euro verdoppelt. Zur Begründung erklärte Christian Engel vom Fachbereich Bauen und Wohnen, dass sich für 6000 Euro, die der Gemeinderat 2006 beschlossen hatte, kein Stellplatz mehr schaffen und unterhalten lasse.
Laut Engel wurden im Jahr 2023 nur zwei Stellplätze abgelöst. Aus Gründen der Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit gegenüber Bauherren, die die erforderlichen Stellplätze selbst schaffen, sei die Erhöhung angemessen. Die FDP stimmte gegen die Anhebung, Helmut Kief berief sich dabei auf einen Fall eines Gewerbetreibenden in der Karlsruher Straße. Adolf Härdle (Grüne) berichtete von eigenen Recherchen zu Ablösesummen in anderen Kommunen des Landes, die zwischen 5000 und 16 000 Euro liegen. Er hätte sich eine differenzierte Lösung mit Abstufung gewünscht.
Christian Engel entgegnete, die Forderung richte sich nach den tatsächlich entstehenden Kosten. Bärbel Hesping (CDU) verwies auf die Verpflichtung zur Erhebung durch Landesbauvorschriften.
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