Sportler anmelden

Ehrung für sportliche Höchstleistungen: Hockenheim würdigt herausragende Athleten

Die Stadt Hockenheim plant, am 19. Februar erfolgreiche Einzelsportler, Teams und Athleten mit Wohnsitz in der Stadt für ihre herausragenden sportlichen Leistungen im Jahr 2023 zu ehren. Die Stadt ruft dazu auf, bis zum 7. Januar Anträge einzureichen, um verdiente Sportler zu würdigen.

Von 
Marcus Oehler
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Die Ballettschule Janyska war bei der Sportlerehrung in diesem Jahr im Begleitpro-gramm aufgetreten. Auch im nächsten wird es ein Rahmenprogramm geben. © len

Hockenheim. Die Stadt Hockenheim ehrt am Montag, 19. Februar, erfolgreiche Einzelsportler sowie Teams für deren im Jahr 2023 erzielte Leistungen. Gleiches gilt für Sportlerinnen und Sportler mit Wohnsitz Hockenheim, die für einen auswärtigen Verein an den Start gehen. Es können auch Sportler gemeldet werden, deren Vereine sich mit einem örtlichen zusammengeschlossen haben beziehungsweise eine Startgemeinschaft mit einem Verein der Rennstadt bilden.

Geehrt werden Personen, die in Einzeldisziplinen oder mit einer Mannschaft bei badischen, baden-württembergischen, süddeutschen, deutschen und höher zu bewertenden Meisterschaften mindestens den dritten Platz erreicht haben. Gleiches gilt für Sportlerinnen und Sportler, die in der jeweiligen Verbands-Jahresbestenliste als Rekordhalter geführt werden. Für die Ehrung von Mannschaften wird nur die Erringung einer badischen, süddeutschen, deutschen und höher zu bewertenden Meisterschaft berücksichtigt. Außerdem erfolgen Ehrungen für den Einsatz (nicht die Berufung) in einer Nationalmannschaft.

Antragsfrist im Januar

Die Leistungen müssen in einer Sportart erzielt worden sein, mit der der betreffende Verein Mitglied im Deutschen Sportbund, seiner Fachverbände oder einem Automobilsportverband ist. Der 7. Januar 2024 als Abgabetermin sollte im Interesse der zu ehrenden Sportler eingehalten werden, da eine nochmalige Aufforderung zur Meldung nicht ergeht.

Entsprechende Anträge (mit Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsjahr) sind bei der Stadtverwaltung Hockenheim, Fachbereich OIS, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim, einzureichen. Melanie Müller, Telefon 06205/21 21 01) steht für Fragen zur Verfügung. 

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