Hockenheim/Schwetzingen. Wie beantrage ich eine Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente? Wie hoch wird sie sein? Und kann ich es mir leisten, früher in den Ruhestand zu gehen? Es sind Fragen wie diese, mit denen die Menschen zu Wilfried Kesselring kommen.
Seit Jahren engagiert er sich bei der Arbeitnehmervereinigung DAK-VRV. Er ist ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung. „Ich helfe gerne und diese Aufgabe hält mich fit“, sagt der 63-Jährige. Er hat sich auf der Liste der DAK-VRV zur Wahl gestellt und wurde bei der Sozialwahl für sechs weitere Jahre gewählt. Seine Beratung ist kostenlos, unabhängig und dem Datenschutz verpflichtet. Die DAK-VRV ist in den Selbstverwaltungsgremien der Rentenversicherung und der DAK-Gesundheit vertreten.
Kesselring hilft beim Ausfüllen des Rentenantrags, der vielen Ratsuchenden Probleme macht. Doch die meisten sprechen ihn schon mit einigen Jahren Vorlauf an, um sich zu informieren.
Notwendige Unterlagen besorgen
Seit der jüngsten Rentenreform berät Kesselring auch vermehrt „besonders langjährig Versicherte“. Sie haben die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren im Alter von 65 Jahren in Rente zu gehen, ohne dass dies die Rente mindert. Versicherte mit weniger Beitragsjahren müssen altersabhängig Abschläge in Kauf nehmen. Regelmäßig besuchen Kesselring und seine Kollegen vom Rentenversicherungsträger durchgeführte Seminare, um ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Für knifflige Fragen steht eine eigene Anlaufstelle bei der Rentenversicherung zur Verfügung. „Dort sitzen Mitarbeiter, die ausschließlich für unsere Fragen zuständig sind“, so Kesselring. Der dringende Rat ist, möglichst frühzeitig eine Kontenklärung durchführen, damit notwendige Unterlagen noch besorgt werden können. Das ist nicht immer einfach, wenn es um lange zurückliegende Zeiten der Ausbildung oder Arbeitslosigkeit geht. Es ist aber wichtig, damit für die Rente nichts verlorengeht. Wie viel Rente zu erwarten ist, geht aus der jährlichen Renteninformation hervor, die den Versicherten in der Regel ab dem 27. Lebensjahr zugeschickt werden. zg
URL dieses Artikels:
https://www.schwetzinger-zeitung.de/orte/hockenheim_artikel,-hockenheim-er-steuert-rat-und-tat-zu-rentenfragen-bei-_arid,1186493.html