Hockenheim. Das Thema Aquadrom steht nicht auf der Tagesordnung, wenn der Gemeinderat am Mittwoch, 30. Juli, um 18 Uhr zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause im Bürgersaal des Rathauses zusammenkommt. Stattdessen geht es eher unspektakulär um überplanmäßige Mittel aus dem Haushaltsjahr 2023 und zwei Bebauungspläne.
Mehrausgaben zu einem ohnehin unerfreulichen Investment betreffen das vom Rhein-Neckar-Kreis erworbene Gebäude in der Rathausstraße 8, das bekanntlich aufgrund seines baulichen Zustands nicht für den vorgesehenen Zweck der Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden kann. Bei der Haushaltsplanung 2023 wurden die Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Anwaltskosten nicht in der entstandenen Höhe geplant, heißt es in der Beschlussvorlage. Der Haushaltsansatz sah daher zu wenig Mittel vor, sodass 114.342 Euro überplanmäßig genehmigt werden müssen.
Für Unterbringung Geflüchteter hat Hockenheim 212.000 Euro mehr ausgegeben als geplant
Zu niedrig angesetzt waren bei der Haushaltsplanung 2023 die Kosten der Unterbringung von Geflüchteten und Wohnsitzlosen. 642.800 Euro waren dafür im Haushalt bereitgestellt worden, die tatsächlichen Aufwendungen lagen bei 854.583 Euro. Die Überschreitung von 211.783 Euro betrifft sowohl Mieten für angemietete Räumlichkeiten als auch die Energiekosten,Wasser, Heizung, Reinigung/Hausdienste sowie Nebenkosten, wie es in der Beschlussvorlage heißt. Die Verwaltung verweist darauf, dass es schwierig sei, den Mittelbedarf korrekt einzuschätzen, weil die Anzahl der unterzubringenden Menschen nicht zuverlässig absehbar ist. Auch für die Freiwillige Feuerwehr musste mehr Geld als veranschlagt ausgegeben werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Beim Kreuz/ Heidelberger Straße“ ist für den Neubau eines Kirchenzentrums der Evangelischen Gemeinschaft, die aus der Luisenstraße auf den Reiterplatz ziehen möchte, erforderlich. Dessen Aufstellung hatte der Gemeinderat im März vergangenen Jahres beschlossen. Bislang ist das Grundstück mit einer Größe von rund 3.510 Quadratmetern mit den Gebäuden einer ehemaligen evangelischen Kindertagesstätte sowie zwei Garagen bebaut. Der Neubau des Kirchengebäudes soll entlang der Heidelberger Straße erfolgen. Die Grünflächen im rückwärtigen Bereich sollen teilweise erhalten bleiben. Außerdem ist eine ergänzende Bebauung in Form von Nebenanlagen im rückwärtigen Bereich angedacht. Im nächsten Verfahrensschritt steht die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung an.
Sanierungsgebiet soll maßvoll nachverdichtet werden
Ins gleiche Stadium soll auch der Bebauungsplan „Obere Hauptstraße Süd, Teil 1 - 1. Teilbebauungsplan, erweitert“ gebracht werden. Hier hatte der Gemeinderat die Aufstellung des ursprünglichen Plans bereits im Juni 2021 beschlossen. Danach hatte die Stadt den Geltungsbereich unter der Beteiligung eines privaten Eigentümers sinnvoll erweitert. Im April 2024 wurde der Beschluss daher angepasst. Im Sanierungsgebiet im Süden der Stadt soll eine maßvolle Nachverdichtung des Blockinnenbereichs zu Wohnzwecken, die Verbreiterung der Gehwege, das Anlegen von Parkplätzen und deren Begrünung zur attraktiveren Gestaltung des Straßenraums erreicht werden.
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Die Tagesordnung wird wie üblich vervollständigt durch Besucherfragen, Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung, Mitteilung der Verwaltung sowie Anfragen aus den Fraktionen.
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