Hockenheim. Wegen Diebstählen aus Baumärkten hat das Schöffengericht des Amtsgerichts Schwetzingen einen 35-Jähriger zu einem Jahr Haft verurteilt. Der in Rumänien geborene und im Schwarzwald lebende Mann war zuvor wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden. Beim Handgemenge in einem Baumarkt im Talhaus hatte er auf der Flucht einen 32-jährigen Angestellten leicht verletzt.
Im Juli 2021 wurden in einem Baumarkt in Achern bei Offenburg Stichsägen, Akkuschrauber, Winkelschleifer und Bohrmaschinen im Gesamtwert von 3750 Euro gestohlen. Einige Wochen später verschwanden aus einem Fachmarkt im Gewerbegebiet Talhaus unter anderem Bohrhämmer, Akkuschrauber und Schraubenschlüssel für über 1000 Euro. In einem weiteren Baumarkt in Hockenheim wurden Handkreissäge, Durchlauferhitzer und Bohrmaschinen im Gesamtwert von 1275 Euro entwendet.
Diebstahl in Hockenheimer Baumärkten: Tricks der Diebe
Der Trick der Diebe: Sie verstauten die Geräte beispielsweise in einem leeren Karton für eine Spüle oder in einer Verpackung für einen Mülleimer und bezahlten dann nur diese vermeintlichen Waren an der Kasse. Bei den teuren Maschinen hatten sie vorher die Verpackungssicherungen entfernt und in den Regalen liegenlassen.
Der 35-jähriger Mann aus dem Schwarzwald musste sich deshalb wegen Diebstahls in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Schwetzingen verantworten. Der Tatvorwurf der Körperverletzung wurden erhoben, weil er bei dem Beutezug in Hockenheim bei seiner Flucht einen Mitarbeiter des Baumarkts verletzt haben soll.
Diebstahl in Hockenheimer Baumärkten: „Ich wollte nur schnell weg“
Der 35-Jährige, der in Südbaden als Kellner gearbeitet hat, machte Angaben zu seiner Person. Er kam 2017 von Rumänien nach Deutschland „für ein gutes Leben“. Im April vergangenen Jahres wurde der Vater von zwei Töchtern aus der Haft entlassen. Den Diebstahl in Achern räumte er ein. Dort und bei einer Tat in Hockenheim habe er mit seinem Cousin zusammengearbeitet. Den Baumarkt im Talhaus habe er nur einmal betreten. Dem Mitarbeiter, der sich ihm zwischen zwei Zäunen in den Weg gestellt haben soll, habe er aber nichts getan: „Ich wollte nur schnell weg und nichts mit der Polizei zu tun haben.“
Die 59-jährige Kassiererin erkannte den Angeklagten wieder. Sie habe den Karton, in dem eigentlich eine Spüle sein sollte, kontrolliert und „jede Menge Maschinen entdeckt“. Die beiden Männer seien weggerannt, im Eingangsbereich habe es ein Handgemenge gegeben. Später hätten Kollegen auf dem Parkplatz ein Auto mit Lahrer Kennzeichen entdeckt, in dem sich Diebesgut aus einem Baumarkt in Ludwigshafen befunden haben soll. Die Polizei hatte das Auto dem Cousin des Angeklagten zuordnen können.
Diebstahl in Hockenheimer Baumärkten: Wohl kein bewusster Schlag
Der 32-jährige Geschädigte berichtete von einem unvermittelten Schlag gegen die Schläfe. Er habe dem Beschuldigten den Weg versperren wollen, als der plötzlich losgerannt sei. Der Mann habe ihn wohl nicht bewusst schlagen wollen.
Ein 42-jähriger Baumarktangestellter aus Achern schilderte den dortigen Modus Operandi der beiden Täter, die bei ihrem Auftreten von Kameras beobachtet worden waren. Die „Spider“ und „Turtle“ genannten Sicherungssensoren, die von den Verpackungen entfernt wurden, waren bei einer Bestandskontrolle entdeckt worden: „Die Artikel sind höchst professionell geklaut worden, die Sicherungen entfernt man nicht mit der Nagelschere.“
Diebstahl in Hockenheimer Baumärkten: Bilder der Beute ausgetauscht
Das Gericht hörte eine Polizeibeamtin, die eine Handy-Auswertung vorgenommen hatte. Die beiden Männer hatten sich gegenseitig Bilder von Bohrhämmern und Handkreissägen zugeschickt. Der 34-jährige Cousin, der zur Fahndung ausgeschrieben und vor wenigen Tagen aus Rumänien zurückgekehrt war, wollte in dem Verfahren „besser nichts sagen“.
Der Angeklagte, der keinen Führerschein besitzt, hat unzählige Vorstrafen, überwiegend wegen Diebstahls und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Bei den Taten in den Baumärkten hatte er unter Bewährung gestanden. Staatsanwalt Lang sah gewerbsmäßigen Diebstahl und bei der Tat in Hockenheim einen „bedingten Verletzungsvorsatz“.
Es lägen keine besonderen Umstände vor, positive Parameter seien nicht zu erkennen. Der 35-Jährige sei erheblich einschlägig vorbestraft, forderte der Anklagevertreter 13 Monate Gefängnis.
Der genaue Schaden sei nicht zu bestimmen, meinte Verteidiger Manuel Singler. Man wisse nicht, was in dem Karton gewesen ist. Die Tat in Hockenheim sei „im Versuchsstadium geblieben“. „Blöderweise“ sei der Mitarbeiter verletzt worden, die Gewalteinwirkung aber gering gewesen, plädierte er auf eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten.
Das Gericht urteilte auf ein Jahr - ohne Bewährung. Die Taten in Hockenheim und Achern seien nur die Spitze des Eisbergs. Indem der Angeklagte den Baumarktmitarbeiter zur Seite gestoßen hat, habe er dessen Verletzung in Kauf genommen. „Seitdem Sie in Deutschland leben, begehen Sie Straftaten. Sie wollen mit den Diebstählen Ihren Lebensunterhalt aufbessern. Wir glauben nicht, dass Sie damit aufhören“, erklärte die Vorsitzende Richterin Sarah Neuschl.
Die vorangegangene Haftzeit habe den Angeklagten, der das Diebesgut sogar in seiner Wohnung bei seiner Familie aufbewahrt habe, bisher nicht ausreichend beeindruckt.
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