Verfahren

Kein Datum für E-Auto-Zwischenlagerung am Hockenheimring

Wann der Bebauungsplan „Hausstücker“ als rechtliche Voraussetzung für die Lagernutzung beschlossen wird, kann die Stadtverwaltung noch nicht sagen.

Von 
Matthias Mühleisen
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Gefüllte Reihen, wo sonst um diese Jahreszeit gähnende Leere herrscht: So sah der Parkplatz P 2 im Januar 2023 aus, als die E-Autos zwischengelagert wurden und der Ring GmbH zusätzliche Einnahmen brachten. © Norbert Lenhardt

Hockenheim. Die Geschäftsführer der Hockenheim-Ring GmbH sprechen es offen aus: Die Einnahmen in sechsstelliger Höhe durch die Nutzung des von ihr gepachteten Parkplatzes P2 für die vorübergehende Lagerung von E-Autos wären ihnen als nennenswerter Beitrag zum Unternehmensergebnis sehr willkommen. Dass dieser im vergangenen Jahr nicht erzielt werden konnte, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht eindeutig gegeben waren, schmerzte das Team. Um sie zu schaffen, hat der Gemeinderat im Februar 2024 der Aufstellung des Bebauungsplanes „Hausstücker“ zugestimmt. Doch seither tauchte das Thema nicht mehr in öffentlichen Gremiensitzungen auf. Wir fragten bei der Stadtverwaltung nach dem Sachstand.

Der Verdacht, dass die große Anzahl der betroffenen Flurstücke und die Eigentümerstruktur im Geltungsbereich die Verfahrensdauer verlängern könnte, wird in der Antwort zerstreut: Beides habe keine Auswirkung auf die Verfahrensdauer. Eine konkrete Antwort auf die Frage, warum das Verfahren so langwierig sei und was es so aufwendig oder kompliziert mache, dass in eineinhalb Jahren kein neuer Schritt in öffentlicher Sitzung besprochen wird, gibt sie aber auch nicht. Bei dem Verfahren handle es sich um das Regelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans, das sich insbesondere durch die Paragrafen 2 und die folgenden des Baugesetzbuches ergebe. Dieses zeichne sich durch eine frühzeitige Beteiligungsphase zum Vorentwurf des Bebauungsplans sowie viele weitere Verfahrensschritte, wie beispielsweise einen Umweltbericht, aus.

Flächennutzungsplan kann parallel geändert werden.

Der Flächennutzungsplan müsse für die Aufstellung dieses Bebauungsplans nicht vorab rechtskräftig geändert sein. Bebauungspläne seien zwar grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, doch das Baugesetzbuch erlaube auch die nötige Änderung eines Flächennutzungsplans gleichzeitig mit der Aufstellung eines Bebauungsplans. Für den Plan „Hausstücker (P2)“ werde dieses sogenannte Parallelverfahren angewandt.

Mit einer Prognose, wann mit einer weiteren öffentlichen Behandlung des Bebauungsplans zu rechnen sei, ist die Stadt ebenfalls zurückhaltend. „Es ist vorgesehen, zunächst das frühzeitige Beteiligungsverfahren (...) zu beenden“, lautet die Antwort. Im Anschluss daran würden die städtischen Gremien über die aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse informiert und es werde über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes entschieden. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit sei Teil des zuvor genannten Regelverfahrens, in dem dieser Bebauungsplan aufgestellt wird. Mit einer weiteren Behandlung des Bebauungsplans sei „nach der Offenlage“ zu rechnen.

Wann die 14 Hektar große Fläche also für die Zwischenlagerung von neuen E-Autos in der veranstaltungsfreien Winterzeit vom Ring genutzt werden kann, ist also offensichtlich noch komplett offen.

Redaktion Redakteur im Bereich Hockenheim und Umland sowie Speyer

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