Bei den Mitteilungen der Verwaltung in der Gemeinderatsitzung nahm Oberbürgermeister Marcus Zeitler acht Minuten lang zum Artikel in dieser Zeitung „Stadt Hockenheim muss den Weiterbau gestatten“ vom 11. Juni Stellung. Es geht darin um ein öffentliches Gerichtsverfahren am Landgericht Mannheim zum Neubau in der Unteren Hauptstraße 30-32.
Zeitler erklärte, die Stadt sei nicht gegen einen Weiterbau gewesen, sondern dafür, „dass man das einhält, was man im Endeffekt zusagt“. Die Einrichtung von drei Kurzzeitparkplätzen sei nicht vom Rathaus abgelehnt worden, sondern von den Gremien. Beschlossen worden sei, dass der Bauherr 50 000 Euro für die Schäden bezahlen und eine Kaution von 150 000 Euro hinterlegen müsse. Genau das hatte unsere Zeitung auch geschrieben. Aus Sicht Zeitlers suggeriert der Artikel, die Stadt habe einen Fehler gemacht. Der Autor habe mit fünf Hockenheimer Räten gesprochen, nun sei sogar ein Vorwurf diskriminierender Aussagen da.
„Sollte sich die mir und anderen Stadträten bekannte Person, die mit dem diskriminierenden Zitat in Verbindung gebracht wird, bereits gegenüber der Verwaltung erklärt haben, so kann dieser Vorgang als geklärt angesehen werden“, habe Gemeinderat Adolf Härdle (Grüne) ihm mitgeteilt. „Nein, es hat sich mir gegenüber niemand erklärt. Weder der Autor hat mir gesagt, wer diese Äußerung getan hat, noch Herr Härdle hat gesagt, wer diese Äußerung getan hat und auch vom Bauherrn liegt mir bisher nicht vor, wer das gesagt hat“, so der OB. Er forderte dazu auf, „Ross und Reiter zu nennen und Vermutungen zu unterlassen“. Wenn diese Äußerung so gefallen sein sollte, „werden wir der Sache nachgehen“, meinte er sogar.
„Die Stadtverwaltung mit ihren Mitarbeitern hat hier rechtlich null Fehler gemacht, sondern das Gericht hat beschlossen, dass hier ein Fehler vorliegt und dafür Schadensersatz zu zahlen ist. Wären wir dagegen nicht vorgegangen, hätten wir diesen Schaden hingenommen“, sagte Zeitler. Er finde es kurios, „wie solche Dinge in der Öffentlichkeit breitgetreten werden. Nicht wir sind an die Öffentlichkeit, sondern der Bauherr und anscheinend auch einzelne Gemeinderäte“, meint Zeitler. Er finde es interessant, „dass man gegen bestimmte Dinge schon Einspruch einlegt, bevor einem überhaupt ein Protokoll zugeht“, wandte sich der OB direkt an Gemeinderat Härdle.
„Ein Misstrauensvotum gegenüber allen Mitarbeitern kann ich nicht akzeptieren“, so Zeitler: „Diese Verwaltung hat nichts falsch gemacht. Sollte es diese diskriminierende Äußerung gegeben haben, wird es rechtliche und personelle Konsequenzen mit sich ziehen. Sagen Sie, wer es war. Die Gerüchteküche und die Vermutungen verbitte ich mir.“ In Hockenheim dürfe jeder bauen, unabhängig seiner Herkunft, seiner Rasse, seiner Nationalität, seines Geschlechts oder seines Alters, solange er sich an die Landesbauordnung und die Beschlüsse des Gemeinderats halte: „Da machen wir keinen Unterschied.“ vw
Anmerkung der Redaktion: Alles, was in dem Artikel stand, war Teil der öffentlichen Verhandlung vor dem Landgericht. Es musste also weder ein Gemeinderat noch ein Bauherr auf unsere Zeitung zukommen, wie der OB suggeriert. Der Vorsitzende Richter hat dem Anwalt der Stadtverwaltung klar gesagt, dass die Stadt den Weiterbau ermöglichen müsse, zumal das Bauvorhaben ja so von der Stadt genehmigt worden war. Dem OB hatten wir im Vorfeld des Berichtes die Möglichkeit gegeben, Stellung zu nehmen. Die zehn Fragen blieben mit dem Hinweis auf „ein laufendes Verfahren“ unbeantwortet. Auch im Nachgang des Prozesses gab es keine Antworten.
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