Landgericht - Zweiter Prozesstag zu Tötung in Hockenheim / 36-Jähriger bei Tat stark alkoholisiert

Schwerste Schädelverletzungen

Von 
Volker Widdrat
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Der Eingangsbereich des Landgerichts in Mannheim. © Michael Ruffler

Am Donnerstag wurde vor der Strafkammer des Landgerichts Mannheim der Prozess gegen einen 36-Jährigen aus Philippsburg fortgesetzt, dem die Staatsanwaltschaft ein Tötungsdelikt vorwirft. Der Mann soll im Januar seinen 59-jährigen Vater in dessen Wohnung in Hockenheim mit einer Bratpfanne erschlagen haben (wir berichteten). Das Opfer hatte vom Notarzt nicht wiederbelebt werden können und war kurz nach der Tat verstorben.

Am zweiten Verhandlungstag hörte das Schwurgericht unter dem Vorsitzenden Gerd Rackwitz die Ausführungen eines Kriminalbeamten. Das Opfer habe schwerste Schädelverletzungen davongetragen, die von „massiver Gewalteinwirkung“ gezeugt hätten. Die Kammer nahm Bilder in Augenschein, die kurz nach der Tat in der Erdgeschosswohnung gemacht worden waren. Im Schlafzimmer und in der Küche lagen Teile einer Bratpfanne und von einem gusseisernen Wok. Bett, Türrahmen und -klinken sowie Bereiche der Wände waren blutverschmiert. Im Wohnzimmer wurden Tetra-Paks mit Wein und Wodkaflaschen entdeckt. Auf dem Tisch stand Essen. Auch eine kleine Menge Marihuana und Reste von Joints wurden gefunden.

Der Leichnam habe zahlreiche Wunden aufgewiesen. Durch die wuchtigen Schläge seien dem Opfer Zähne herausgebrochen worden. Der 59-Jährige habe im Bett gelegen, als er von seinem Sohn angegriffen worden sei. Er habe sich wahrscheinlich nicht wehren können. Auch die Kleidung des Angeklagten sei mit Blutflecken übersät gewesen: „So sieht ein Täter aus, der nahe an seinem Opfer gewesen sein muss.“

Gemeinsame Freundin sagt aus

Tags zuvor war der mit 1,42 Promille alkoholisierte Beschuldigte aufgegriffen und zu seinem Vater nach Hockenheim gebracht worden. Eine Zeugin, die mit Vater und Sohn seit Jahren befreundet war, erzählte von Telefonaten mit beiden. Der 59-Jährige habe seinen Sohn eigentlich nicht bei sich aufnehmen wollen. Der Angeklagte selbst sei nie aggressiv gewesen, sondern unter Alkohol eher „gut gelaunt und gesprächig“. Der Vater sei ein lieber und ruhiger Mensch gewesen: „Die beiden haben sich gut verstanden.“

Ein Kriminalbeamter berichtete von der Freundin des Angeklagten. Die Beziehung habe im Trinkermilieu in der Bahnhofsanlage in Schwetzingen begonnen. Bald sei es aber zur Trennung gekommen. Eine terminierte Aussprache habe es nicht mehr gegeben, nur noch einen Streit am Telefon, bei dem der 36-Jährige sie übel beschimpft haben soll. „Es ist eskaliert“, habe er in seiner Vernehmung zum Tatvorwurf von Hockenheim gesagt. Er wisse aber nicht, „was eigentlich passiert ist“.

Der toxikologische Befund weist für den Angeklagten zum Tatzeitpunkt einen Blutalkoholgehalt von 2,6 Promille und den Konsum von Cannabis nach. Ein Polizeibeamter gab zu Protokoll, dass der Angeklagte bei der Reanimation durch den Rettungsdienst immer wieder „Vater wach auf“ geschrien habe.

Den Tatvorwurf, wonach er vor einem Jahr in der Bahnhofsanlage in Schwetzingen in erheblich alkoholisiertem Zustand Widerstand gegen Polizisten geleistet haben soll, stellte die Kammer ein. Bei der zu erwartenden Verurteilung falle die Tat nicht beträchtlich ins Gewicht, so der Vorsitzende. Oberstaatsanwalt Andreas Grossmann wollte das zunächst nicht so sehen, weil Polizisten beleidigt worden seien, stellte den Antrag aber dann doch. Verteidiger Steffen Lindberg wollte sich auf eine „vernünftige Gesamtbereinigung der Situation“ einigen.

Plädoyers am Mittwoch

Alle Verhandlungstage werden wahrscheinlich nicht benötigt. Beim nächsten Prozesstermin am Mittwoch, 1. Dezember, um 9 Uhr, sind der Bericht der Rechtsmedizin und das psychiatrische Gutachten dran, dann folgen schon die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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